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Inhaltsverzeichnis

​GRW Förderung Brandenburg

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“ ist ein wichtiges Instrument der staatlichen Regionalpolitik. Sie soll die wirtschaftliche Entwicklung in den ländlichen Räumen fördern und die Attraktivität der Regionen steigern. Im Rahmen der GRW Förderung Brandenburg stellt das Land zwei Förderprogramme für gewerblich tätige Unternehmen bereit: Das GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen und die GRW-G Große Richtlinie. Grundsätzlich verfolgt die GRW Förderung für Brandenburg das Ziel, regionale Unterschiede in der Wirtschaftskraft erfolgreich auszugleichen und die angesiedelten Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen. So werden Betriebsstätten im Land Brandenburg mit Fördermitteln für Investitionen durch die ILB, die Investitionsbank des Landes Brandenburg, unterstützt.

Ziel der GRW Förderung Brandenburg ist somit die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Brandenburg zu stärken sowie die Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen zu verbessern. Vor Allem sollen Unternehmen im produzierenden / verarbeitenden Gewerbe sowie im Gastgewerbe unterstützt werden, um so die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen zu stärken. Dies geschieht durch die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in strukturschwachen Regionen in Verbindung mit den geförderten Investitionen. So sind Regionen Brandenburgs unterteilt in C und D Fördergebiete mit unterschiedlichen Fördersätzen entsprechend der Wirtschaftskraft am Standort.

Die GRW Fördermittel in Brandenburg werden für Investitionen in den Bereichen Infrastruktur, Wirtschaftsförderung, Bildung und Forschung sowie Umwelt- und Naturschutz eingesetzt. Zudem werden mit den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe auch soziale Maßnahmen finanziert, die zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den ländlichen Räumen beitragen sollen.

Die Gemeinschaftsaufgabe ist eine Aufgabe, die von allen Ländern gemeinsam getragen wird. Die Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe werden vom Bund und den Ländern bereitgestellt. Die Verteilung der Mittel erfolgt nach dem Prinzip der Leistungsfähigkeit der Regionen. Die leistungsfähigeren Regionen erhalten mehr Mittel als die schwächeren Regionen. 

GRW Förderung Brandenburg - Steckbrief

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:

  • es gibt zwei Ausführungen "für kleine Unternehmen" und "für mittlere und große Unternehmen"
  • Brandenburg verfügt D, C oder C+ Fördergebiete
  • Fördersätze von bis zu 45 % in C+, bis zu 35 % in C-Fördergebieten, bis 20% in D-Fördergebieten
  • geförderte Branchen sind hauptsächlich dem Tourismus und dem verarbeitenden Gewerbe zuzuordnen
  • Förderungen von anderen Branchen ist möglich bei mehr als 50 % des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung von der Betriebsstätte
  • sachkostenbezogene oder personalkostenbezogene Förderung unter anderem von Investitionen, die der Errichtung oder der Erweiterung der Betriebsstätte / Kapazitäten dienen
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​Neuerungen der Förderprogramme im Rahmen der GRW Förderung Brandenburg 2022

Das MWAE-Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie sowie auch das MWAE-Förderprogramm GRW-G Wachstum für kleine Unternehmen sind zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen. Die geltenden Förderbedingungen wurden vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg überarbeitet und in einer neuen Förderrichtlinie zusammengetragen. Änderungen der Fördersätze und Fördervoraussetzungen im Rahmen dieser GRW Förderungen Brandenburg, und somit in welcher Höhe Ihre Betriebsstätte gefördert wird, können Sie dem weiteren Text entnehmen.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg hat die Zuwendungsbestimmungen sowohl für das GRW-Förderprogramm Große Richtlinie, als auch für das GRW-Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen geändert. In der Vergangenheit lag die Förderschwelle bei einem Investitionsvolumen von 20 Millionen Euro brutto. Diese Grenze wurde nun auf 10 Millionen Euro gesetzt. Damit sind jetzt deutlich mehr Investitionen in den Bereichen Forschung & Entwicklung, Innovation und Digitalisierung im Rahmen dieser Programme förderfähig – insbesondere auch solche mit hohem Personalaufwand wie etwa Personalkostenzuschüsse zur Qualifizierung oder Ausbildung neuer MitarbeiterInnen. Die Änderung soll speziell kleineren Unternehmen helfen, diese Schwelle bei ihrer Finanzplanung besser zu berücksichtigen und dadurch häufiger von der Fördermittelzuflussrechnug Gebrauch machen zu können.  Zudem gibt es Änderung an den Kofinanzierunsbedingungen: So muss nachgewiesenermaßen mindestens ein Drittel des Gesamtvorhabens selbst finanziert werden; bisher war hierfür lediglich ein Viertel erforderlich.

Die ILB hat hierzu die neue Richtlinie für die GRW Förderung im Land Brandenburg veröffentlicht. Prüfen Sie mit unserem kostenfreien GRW-Fördermittel-Check, ob und in welchem Umfang Sie für Ihre Betriebsstätte eine GRW Förderung erhalten. Nutzen Sie die GRW Fördermittel für Ihr nächstes Investitionsprojekt.

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GRW Förderung Brandenburg: Wer wird gefördert? 

Die GRW Förderung Brandenburg der ILB ist an kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg gerichtet. Die Definition der Unternehmensgröße wird nach den jeweils geltenden Definitionen der Europäischen Kommission festgelegt. Diese sind wie folgt festgelegt:

 Unternehemnsgröße Mitarbeiter (VZÄ) und Umsatz oder Bilanzsumme
Kleinstunternehmen weniger als 10 Mitarbeiter höchstens 2 Mio. EUR höchstens 2 Mio. EUR
 kleines Unternehmen weniger als 50 Mitarbeiterhöchstens 10 Mio. EUR
 höchstens 10 Mio. EUR
 mittleres Unternehmenweniger als 250 Mitarbeiter
 höchstens 50 Mio. EUR höchstens 43 Mio. EUR
 großes Unternehmen ab 250 mehr als 50 Mio. EURmehr als 43 Mio. EUR

Die GRW Förderung Brandenburg richtet sich somit an alle nicht ausgeschlossen Branchen. Grundsätzlich gilt die Beurteilung die Erfülklung des Primäreffektes.

Primäreffekt in der GRW Förderung Brandenburg

Definition Primäreffekt:


Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn es geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt).


Zusammengefasst bedeutet das, dass Unternehmen des produzieren Gewebes sowie bestimmte Dienstleister, mit einem Umsatz der überwiegend (größer 50%) aus der Tätigkeit laut der GRW Positivliste erwirtschaftet wird oder Ihren Umsatz überregional (mehr als 50% des Umsatzes in mehr als 50km Entfernung) erzeugen, im Rahmen der GRW Förderung Brandenburg förderfähig sind.

GRW Förderung ​Brandenburg: GRW-G Große Richtlinie

Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie ist Teil der GRW Förderung für Brandenburg. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) unterstützt mit dem Programm vor allem mittlere und große Unternehmen bei Invbestitionsvorhaben ab 100.000 EUR. Kleine Unternehmen qualifizieren sich erst mit Vorhaben, die ein Mindestinvestitionsvolumen von 2 Mio. EUR überschreiten, für die Förderung. Im Falle eines Investitionsvorhabens, dessen Investitionsvolumen unterhalb 2 Mio. EUR liegt, können kleine Unternehmen die Mittel der kleinen Richtlinie nutzen. Die GRW Förderung für Brandenburg erfolgt über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). 

Mit der Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft soll die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft gestärkt werden. Darüber hinaus sollen Dauerarbeitsplätze gesichert oder neu geschaffen werden. Insgesamt stärkt die GRW Förderung für Brandenburg so die Wirtschaftskraft der Region.
Wer wird mit diesem Programm der GRW Förderung Brandenburg unterstützt?

Im Rahmen des MWAE-Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, antragsberechtigt, wenn diese dem Primäreffekt gerecht werden und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind. Die GRW Förderung für Brandenburg unterstützt in erster Linie investive Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft in Betriebsstätten im Land Brandenburg, die den folgenden Kernbereichen zuzuordnen sind:

  • Vorhaben der Energietechnik
  • Vorhaben der Gesundheitswirtschaft
  • Vorhaben der IKT, Medien oder Kreativwirtschaft
  • Vorhaben der Optik und Photonik
  • Vorhaben des Verkehrs, der Mobilität und Logistik
  • Vorhaben der Ernährungswirtschaft
  • Vorhaben der Kunststoffe und der Chemie
  • Vorhaben des Tourismus
  • Vorhaben im Bereich Metall
Wie und in welcher Höhe erfolgt diese GRW Förderung für Brandenburg?
Diese GRW Förderung für Brandenburg erfolgt als anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben. Dabei kann das antragstellende Unternehmen zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnkostenbezogenen Zuschuss wählen. Grundsätzlich wird eine Basisförderung in Höhe von 5 % gewährt. Der Höchstsatz dieser GRW Förderung für Brandenburg beläuft sich auf 10 %.

Die Erfüllung von Struktureffekten nimmt Einfluss auf die Höhe der GRW Förderung Brandenburg. Für mittlere Unternehmen ist ein Zuschlag in Höhe von 10 % auf die ermittelten Fördersätze möglich, für kleine Unternehmen kann sogar ein Zuschlag von 20 % gewährt werden.

In den Fördergebieten Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark und Barnim, Frankfurt (Oder) und Cottbus konnte ein weiterer Zuschlag in Höhe von 10 % zugelassen werden.

Für Erweiterungen und Investitionen der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus), die bis zu 50 Mitarbeitende beschäftige, können Ihr Projekt mit bis zu 30 % fördern lassen.

Die Zuschüsse werden auch bei
  • der Übernahme von Betriebsstätten, 
  • beim Aufstocken von Personal (Sach- und Lohnkosten), 
  • bei der Errichtung von Betriebsstätten 
  • und für touristische Vorhaben 
gewährt. Das Gesamtinvestitionsvolumen des zu fördernden Projekts muss dafür mindestens 60.000 EUR betragen.
Was gilt im Rahmen dieser GRW Förderung für Brandenburg als Fördergegenstand?
Grundsätzlich werden durch diese GRW Förderung für Brandenburg Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert, die über einen überregionalen Absatzmarkt verfügen.

In den konkreten Vorhaben wird zunächst in der Größenordnung der Unternehmen differenziert. 

Kleine und mittlere Unternehmen können im Rahmen dieser GRW Förderung für Brandenburg Unterstützung für folgende Vorhaben erhalten: 
  • das Errichten neuer Betriebsstätten
  • das Ausbauen der Kapazitäten von Betriebsstätten (Erweiterung)
  • die Diversifizierung der Produktion von Betriebsstätten in neue zusätzliche Produkte
  • das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsverfahrens bestehender Betriebsstätten
  • das Übernehmen von stillgelegten Betriebsstätten oder von der Stilllegung bedrohter Betriebsstätten unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Große Unternehmen qualifizieren sich nur für Mittel des Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie, wenn es sich bei den zu fördernden Vorhaben um Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit nach Art. 2 Nr. 51 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 handelt.
  • das Errichten neuer Betriebsstätten
  • das Erwerben der Vermögenswerte von stillgelegten Betriebsstätten, die schließen mussten oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten, die ohne diesen Erwerb schließen müssten und die von einem unabhängigen Investor erworben wird, sofern die neue Tätigkeit, die mit den erworbenen Vermögenswerten ausgeübt wird, nicht der vorherigen Tätigkeit gleicht oder ähnelt
  • die Diversifizierung der Tätigkeit von Betriebsstätten, sofern die neue Tätigkeit nicht der vorherigen Tätigkeit gleicht oder ähnelt

Bei Erstinvestitionen großer Unternehmen zur einfachen Diversifizierung (Hinnahme neuer Produkte oder neuer Prozessinnovationen) ist im Rahmen der GRW Förderung für Brandenburg die Einzelgenehmigung der Europäischen Kommission einzuholen.

Weiter sind Investitionen großer Unternehmen förderfähig, die das Unternehmen befähigen, über die nationalen Normen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen). Die Höhe der förderfähigen Ausgaben muss dafür mindestens 100.000 EUR betragen.

Touristische Vorhaben werden dann gefördert, wenn sie den Bereichen Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten und Rad- und Wassertourismus angehören oder zur Entwicklung innovativer oder zur Ergänzung bereits vorhandener touristischer Produkte beitragen.
Sie überlegen, ob die GRW Förderung für Brandenburg die richtigen Förderprogramme für Ihr Vorhaben bietet? Werfen Sie gerne einen Blick in unseren Fördermittel-Check und finden Sie schnell und einfach heraus, welche Förderprogramme noch infrage kommen!

GRW Förderung Brandenburg: GRW-G ​Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen

Das Förderprogramm GRW-G Wachstum für kleine Unternehmen dient der Unterstützung von kleinen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Diese GRW Förderung für Brandenburg erfolgt auch durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) und wird ebenfalls über die ILB ausgezahlt.

Auch das Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen beabsichtigt, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der brandenburgischen Wirtschaft zu stärken. Ebenfalls sollen durch diese GRW Förderung für Brandenburg Arbeitsplätze gesichert und neu geschaffen werden.
Wer ist antragsberechtigt für diese GRW Förderung Brandenburg?
Im Rahmen dieser GRW Förderung für Brandenburg werden kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes, unterstützt, sofern sie dem Primäreffekt gerecht werden und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgenommen sind. Der Primäreffekt gilt als erfüllt, wenn mehr als 50 % des Umsatzes in der Betriebsstätte regelmäßig überregional erwirtschaftet werden. Durch die GRW Förderung Brandenburg werden vor allem
  • Existenzgründungen
  • Tourismusvorhaben
  • Produktionsbetriebe
  • Dienstleistungsbetriebe
  • Handwerksbetriebe
gefördert.
Wie und in welcher Höhe erfolgt diese GRW Förderung Brandenburg?
Diese GRW Förderung Brandenburg wird als anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt. Dazu kann das antragstellende Unternehmen zwischen einem sachkapitalbezogenen und einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss wählen. 

Der Höchstsatz der GRW Förderung für Brandenburg belief sich auf 30 %. Für die Fördergebiete Spree-Neiße, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Uckermark, Barnim, Frankfurt (Oder) sowie Cottbus bestand die Möglichkeit auf einen Zuschlag in Höhe von 10 %. Sonstige Beihilfen werden im Rahmen dieser GRW Förderung Brandenburg auf den Fördersatz angerechnet

Sie benötigen zusätzliches Kapital? In unserer Finanzierungsberatung für Unternehmen ermitteln wir die optimale Finanzierungsstrategie für Ihre Projekte!
Was sind förderfähige Vorhaben im Rahmen dieser GRW Förderung in Brandenburg?
Grundsätzlich werden Investitionsvorhaben kleiner Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt gefördert. Die Förderung kommt dabei konkret folgenden Maßnahmen zugute: 
  • der Errichtung von Betriebsstätten
  • dem Ausbau der Kapazitäten von Betriebsstätten (Erweiterung)
  • der Übernahmen von stillgelegten Betriebsstätten oder von der Stilllegung bedrohter Betriebsstätten durch einen unabhängigen Investor unter Marktbedingungen
  • die Diversifizierungn von Betriebsstätten (neue zusätzliche Produkte)
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsverfahrens von Betriebsstätten

Bezuschusst werden im Rahmen dieser GRW Förderung in Brandenburg nur Vorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 60.000 EUR und maximal 2 Mio. EUR.

Touristische Vorhaben können gefördert werden, wenn diese im Bereich des Gesundheitstourismus in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten oder des Rad- und Wassertourismus liegen. Außerdem sind Vorhaben, die der Entwicklung innovativer oder der Ergänzung bestehender touristischer Produkte dienen, förderfähig. 

Was unsere Kunden über uns sagen:

GRW Förderung Brandenburg - Fördergebiete und maximale Förderhöhe

Die GRW Förderung Brandenburg erfolgt im Rahmen der für Brandenburg beschlossenen GRW Brandenburg - Richtlinie und den damit verbundenen Höchstgrenzen. Prüfen Sie anhand des Sitzes Ihrer Betriebsstätte die Höhe Ihrer GRW Fördermittel. 
Region Art des Fördergebiets Maximaler GRW Förderung für kleine/mittlere/ große Unternehmen
Landkreis Barnim
 D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Kreisfreie Stadt Brandenburg an der Havel
 C 35/25/15 Prozent
Kreisfreie Stadt Cottbus
 C+ 45/35/25 Prozent
 Landkreis Dahme-Spreewald D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Landkreis Elbe-Elster
 C 35/25/15 Prozent
 Kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
 C+
45/35/25 Prozent
Landkreis  Havelland außer
Falkensee
 C
D
 35/25/15 Prozent
20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Märkisch-Oderland C+ 45/35/25 Prozent
Landkreis OberhavelD20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Oberspreewald-Lausitz C35/25/15 Prozent
 Landkreis Oder-Spree C+ 45/35/25 Prozent
 Landkreis Ostprignitz-Ruppin C 35/25/15 Prozent
 Kreisfreie Stadt Potsdam D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Potsdam-Mittelmark D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Landkreis Prignitz C
  35/25/15 Prozent
Landkreis Spree-Neiβe C+  45/35/25 Prozent
Landkreis Teltow-Fläming D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Landkreis Uckermark C+  45/35/25 Prozent

Was es für beide GRW Förderungen Brandenburg zu ​beachten gilt

Für beide Förderprogramme im Rahmen der GRW Förderung für Brandenburg sind übliche Voraussetzungen zu beachten, wie etwa, dass die Arbeiten rund um das Vorhaben erst nach Posteingang des Antrags begonnen werden dürfen. Des Weiteren gelten Kriterien, die beispielsweise eine Erhöhung der bestehenden Dauerarbeitsplätze um mindestens 10 % vorsehen. Für beide Programme der GRW Förderung für Brandenburg gilt eine maximale Durchführungsdauer von 36 Monaten. 

Aufgrund regionaler Unterschiede in den Standortbedingungen stellt der strukturelle Wandel die verschiedenen Regionen Deutschlands vor unterschiedliche Herausforderungen. Dies ist auch in der GRW Förderung für Brandenburg zu beachten. Die Förderung soll den Unternehmen in Brandenburg passgenau und zielführend zu mehr Investitionskraft und wertvollen Wettbewerbsvorteilen verhelfen. Dafür orientiert sich die GRW Förderung für Brandenburg an C- und D-Fördergebieten in gemeindescharfer Abgrenzung. Zu unterscheiden sind darüber hinaus Fördergebiete mit und ohne Grenzzuschlag. In welches Fördergebiet Ihr Unternehmen fällt, entnehmen Sie schnell und einfach unserer GRW Karte. Für einen ausführlichen Einblick in die aktuellen Konditionen und rechtlichen Bedingungen, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf.

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer