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Inhaltsverzeichnis

​GRW Sachsen – GRW Investitionsförderung für Sachsen

Hinter dem Titel „GRW Sachsen“ verbirgt sich eine Förderung aus dem Bundeskoordinierungsrahmen zur Erhöhung der Wirtschaftskraft in strukturschwachen Regionen mit der Gemeinschaftsaufgabe: „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Jedes Bundesland verfügt mit einer eigenen Richtlinie über einen entsprechenden Haushalt und damit verbundene konkrete Konditionen für das Fördergebiet Sachsen und den einzelnen Regionen. Grundsätzlich verfolgt die Bundesregierung und auch die Sächsische Staatsregierung mit der GRW Förderung in Sachsen das Ziel, Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft (einschließlich Tourismus) sowie Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen zu unterstützen. Ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung der GRW Sachsen ist der Erhalt oder die Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze.

Dem übergeordnet sollen das Einkommen und die Beschäftigung in strukturschwachen Regionen durch die GRW Sachsen erhöht werden, sodass regionale Nachteile ausgeglichen werden können. Vor allem sollen neue Investitionsanreize geschaffen werden, die die Anpassungs- sowie Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft stärken. Auf diese Weise wird auch die Attraktivität Sachsens als Investitionsstandort erhöht. 

Die Fördermittel der GRW Sachsen entspringen dabei zu gleichen Teilen aus dem Bund und dem Bundesland Sachsen. Für die Abwicklung der GRW Förderung im Freistaat Sachsen ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) zuständig. 

GRW Sachsen - Steckbrief

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:

  • Sachsen verfügt hauptsächlich über C oder C+ Fördergebiete
  • Fördersätze von bis zu 45 % in C+ und bis zu 35 % in C-Fördergebieten
  • geförderte Branchen sind vorrangig Tourismus und verarbeitendes Gewerbe 
  • Ausnahme: ebenfalls andere Branchen förderbar bei mehr als 50 % des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung vom Standort
  • unter anderem Förderung von Investitionen, die der Errichtung oder der Erweiterung der Betriebsstätte / Kapazitäten dienen als sachkostenbezogener oder personalkostenbezogener Zuschuss
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​Aktuelles zur Förderperiode 2022-2027 der GRW Sachsen

Seit dem 1. Januar 2022 gilt ein neuer Koordinierungsrahmen, der die GRW Förderung in Sachsen neu ausrichtet. So wurde beispielsweise eine Neuordnung der GRW-Fördergebiete vorgenommen. Die sächsische Förderrichtlinie RIGA 2022 wird derzeit in ihren Einzelheiten erarbeitet und somit sind die genauen Bestimmungen der GRW Sachsen aktuell noch unklar. Die Erarbeitung soll planmäßig im 1. Quartal des Jahres 2022 abgeschlossen werden, sodass die Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten kann. 

Mit der neuen Fördermittelperiode 2022-2027 finden auch in der GRW Sachsen Änderungen der Fördersätze und Anpassungen Fördervoraussetzungen statt. Anträge ab dem1. Januar 2022 sind der neuen Richtlinie für die GRW Sachsen zuzuordnen und werden unter Berücksichtigung der geänderten Konditionen beschieden. Jedoch können Investitionsvorhaben, für die bereits ein Antrag bei der SAB vorliegt, „auf eigenes Risiko“ begonnen werden. Bescheide werden erst nach der Zuweisung des Haushalts erstellt.

Der Neuordnung der GRW-Fördergebiete für Sachsen wurde bereits von der EU-Kommission zugestimmt, sodass diese schon eingesehen werden kann. Für die neue Förderperiode der GRW Sachsen ergibt sich folgende GRW Karte:

Bei dem Wunsch nach einer detaillierten Beratung und Updates rund um die GRW Sachsen, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf!

Was unsere Kunden über uns sagen:

Wer wird durch die GRW Förderung Sachsen ​gefördert?

Antragsberechtigt sind
  • Unternehmen, die der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes angehören und einen überwiegend überregionalen Absatz nachweisen können (soweit sie nicht die Förderausschlüsse für einzelne Branchen/Wirtschaftszweige erfüllen),
  • Unternehmen, die gleichzeitig einem Investitionsvorhaben nachgehen möchten, das zur Schaffung neuer Dauerarbeitsplätze oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze beiträgt,
  • Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen,
deren Investition im Freistaat Sachsen erfolgen soll.

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ZUM GRW-FÖRDERMITTEL-CHECK

Wie fallen die ​Konditionen der GRW Sachsen aus?

Die GRW Förderung Sachsen wird als anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Zuwendungen gewährt. Dabei kann der Antragsteller zwischen einem sachkapitalbezogenen oder einem lohnausgabenbezogenen Zuschuss wählen.

Die Förderhöchstsumme liegt bei 
  • bis zu 45 % für kleine Unternehmen
  • bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
  • bis zu 25 % für große Unternehmen

Für den Landkreis Görlitz erhöhten sich die zuvor genannten Höchstgrenzen bisher um jeweils 10 Prozentpunkte.
Für Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen beläuft sich der Beihilfehöchstsatz auf 50 %. 
Die Höhe des individuellen Fördersatzes der GRW Sachsen bemisst sich unter anderem nach dem Investitionsvorhaben, nach der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage sowie nach dem Investitionsort und damit nach dem Fördergebiet.

Im Rahmen unserer Finanzierungsberatung für Unternehmen zeigen wir Ihnen gerne ergänzende Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Darlehen der SAB, auf. So schaffen Sie das finanzielle Fundament, um Ihre unternehmerischen Ziele erfolgreich umzusetzen. 

Bei allen Vorhaben sind folgende Voraussetzungen für die GRW Sachsen zu erfüllen:
  • Mit der Investitionsmaßnahme werden zusätzliche Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende gesichert
  • Das Arbeitsplatzkriterium wird erfüllt (5 % Erhöhung bei Anträgen, die vor dem 31. Dezember 2021 bewilligt worden sind, 10 % Erhöhung bei Anträgen, die danach bewilligt werden) 

Alternativ kann das folgende Kriterium für die Bewilligung der GRW Sachsen erfüllt werden: 

Das Allgemeine Abschreibungskriterium wird erfüllt (mindestens 25 % Erhöhung bei Anträgen, die vor dem 31. Dezember 2021 bewilligt worden sind, mindestens 50 % Erhöhung bei Anträgen, die danach bewilligt werden)
  • Das Mindestinvestitionsvolumen für Vorhaben der GRW Sachsen beläuft sich auf mindestens 50.000 EUR
  • Die Finanzierung der Investitionsmaßnahme muss gesichert sein
  • Das Investitionsvorhaben soll innerhalb von 36 Monaten erfolgen
  • Die für die GRW Sachsen zugrunde gelegten Dauerarbeitsplätze müssen nach Abschluss der Investitionsmaßnahme für mindestens fünf Jahre erhalten und besetzt bleiben

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GRW Sachsen - ​Fördergebiete und Förderhöhe

Die GRW Förderung in Sachsen erfolgt im Rahmen der beschlossenen GRW Sachsen Landesrichtlinie wie folgt:
Region Art des Fördergebiets Maximaler GRW Förderung für kleine/mittlere/ große Unternehmen
Landkreis Bautzen
 C+ 45/35/25 Prozent
 Kreisfreie Stadt Chemnitz
Teile davon

C 
D

30/20/10 Prozent
20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Kreisfreie Stadt Dresden D20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Erzgebirgskreis C+
 45/35/25 Prozent
Lankreis Görlitz
 C+  45/35/25 Prozent
 Kreisfreie Stadt Leipzig D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Leipzig
Teile davon

 C
D

 35/25/15 Prozent
 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Landkreis Meiβen
 D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Landkreis Mittelsachsen C 45/35/25 Prozent
 Landkreis Nordsachsen
Teile davon

 C
D

 35/25/15 Prozent
20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Teile davon

C+
D

 45/35/25 Prozent
20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Vogtlandkreis C+ 45/35/25 Prozent
Landkries Zwickau
 C 35/25/15 Prozent

Was gilt im Rahmen der GRW Sachsen als ​Fördergegenstand?

Grundsätzlich können im Rahmen der GRW Sachsen Investitionszuschüsse für folgende Aufwendungen gewährt werden: 
  • Lohnausgaben für die durch die Investitionsmaßnahme direkt entstandenen Arbeitsplätze 
  • materielle sowie immaterielle Güter des Anlagevermögens der Investitionsmaßnahme


Für lohnausgabenbezogene Zuschüsse gilt im Rahmen der GRW Sachsen, dass zusätzlich geschaffene Dauerarbeitsplätze direkt an das Investitionsvorhaben gebunden sein müssen. Sie müssen demnach Tätigkeiten betreffen, die sich auf die Investition beziehen. Außerdem müssen die Dauerarbeitsplätze innerhalb der GRW Sachsen eine überdurchschnittlich hohe Qualifikation erfordern oder eine besonders hohe Wertschöpfungskette möglich machen oder in einem Bereich geschaffen werden, der über besonders hohes Innovationspotenzial verfügt.

Für sachkapitalbezogene Zuschüsse gilt im Rahmen der GRW Förderung in Sachsen, dass die geförderten Wirtschaftsgüter nach Abschluss der Investitionsmaßnahme mindestens für fünf Jahre in der geförderten Betriebsstätte verbleiben müssen.

Um schnell und einfach einen Überblick über möglicher Förderprogramme zu erhalten, die kompatibel mit Ihren Vorhaben sind, nutzen Sie gerne jederzeit unseren Fördermittel-Check!

Die förderfähigen Vorhaben der GRW Sachsen haben wir Ihnen hier gesammelt zusammengetragen. Sie unterscheiden sich je nach Größenordnung des Unternehmens: 
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes
  • Das Errichten neuer Betriebsstätten
  • Das Ausbauen der Kapazitäten von bestehenden Betriebsstätten
  • Das Diversifizieren der Produktion bestehender Betriebsstätten in neue zusätzliche Produkte
  • Das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten
  • Das Erwerben der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen
  • Investitionen für die Modernisierung des Produktionsprozesses
  • Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (Nicht-KMU) der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes
  • Das Errichten neuer Betriebsstätten
  • Das Diversifizieren der Tätigkeit bestehender Betriebsstätten, sofern die neue Tätigkeit nicht der bestehenden Tätigkeit gleicht oder ähnelt
  • Das Diversifizieren der Produktion bestehender Betriebsstätten in neue zusätzliche Produkte
  • Das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten
  • Das Erwerben der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die geschlossen wurden oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen, sofern die neue Tätigkeit nicht der bestehenden Tätigkeit gleicht oder ähnelt
  • Investitionen kleiner und mittlerer Unternehmen als Allgemeine De-minimis-Beihilfe oder basierend auf der Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020
  • Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern
Bauliche und technische Investitionsvorhaben sind im Rahmen der GRW Sachsen einer Nachhaltigkeit verpflichtet, die sowohl die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse als auch die Anforderungen an eine energieeffiziente sowie ressourcenschonende Investition miteinander verbindet. Diese Anforderungen umfassen die möglichst niedrige Abgabe von umweltschädlichen Emissionen, wie etwa Treibhausgase, oder die Anpassung an unvermeidbare Konsequenzen des Klimawandels bzw. die verbesserte Widerstandsfähigkeit gegenüber Klima- und Umweltrisiken. Im Rahmen einer professionellen Energieberatung für Unternehmen kann die Energieeffizienz Ihrer Investitionen präzise bewertet werden, sodass Ihr Vorhaben den Anforderungen der GRW Sachsen gerecht wird.

Im Bereich des Tourismusgewerbes können Investitionsmaßnahmen durch die GRW Förderung in Sachsen bezuschusst werden, die der Entwicklung innovativer Produkte oder der Ergänzung bestehender Produkte dienen. Jedes Vorhaben muss dabei nachweislich zur Erhöhung der Übernachtungszahlen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen oder zur Saisonverlängerung beitragen, um sich für die Unterstützung aus der GRW Sachsen zu qualifizieren.

Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen können im Rahmen der GRW Sachsen folgende Investitionsvorhaben fördern lassen: 
  • bauliche Investitionen
  • Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen
  • Investitionen zur Errichtung und zum Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

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Wir von der SubVentCon Fördermittelberatung ermitteln nicht nur die passenden Förderprogramme für Ihre Investitionsvorhaben. Darüber hinaus finden Sie in uns Experten der Antragstellung, die geübt darin sind, aussagekräftige Vorhabensbeschreibungen zu verfassen, die überzeugen. Unsere breite Expertise reicht von öffentlichen Förderprogrammen wie der GRW Sachsen, über solche, die den Horizont des Laien überschreiten bis hin zu sämtlichem Wissen rund um die verschiedenen Kapital- und Fördermittelgeber. Abgerundet wird unser Service durch unser ausgeprägtes Netzwerk, das uns auch in der Beratung zur GRW Sachsen zugutekommt. Sie wünschen sich eine fachgerechte Beratung auf Augenhöhe? Dann lassen Sie uns gemeinsam in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit passende Förderprogramme für Unternehmen finden, die Ihren unternehmerischen Erfolg auf ein neues Niveau heben!

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer