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    GRW Förderung Thüringen
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Inhaltsverzeichnis

​GRW Förderung Thüringen

Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaft“, kurz GRW, ist ein zentrales Instrument in der Förderpolitik Deutschlands. Je nach Bundesland gelten die jeweiligen Richtlinien, die über die förderfähigen Maßnahmen bestimmen, so existieren auch Besonderheiten bei der GRW Förderung in Thüringen. Grundsätzlich sollen jedoch Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft unterstützt werden, durch die dauerhaft Arbeits- oder Ausbildungsplätze in Thüringen gesichert oder geschaffen werden. 

GRW Thüringen: Die ​Neuerungen ab 2022

Mit dem 1. Januar 2022 hat die neue Förderperiode 2022-2027 begonnen. Die neue Förderrichtlinie für die GRW Förderung Thüringen wird aktuell noch von dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft erarbeitet und rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. Grundsätzlich sind im Rahmen der GRW Förderung Thüringen Einschränkungen bei ausgewählten Fördervoraussetzungen oder bezüglich der Festsetzung der Fördersätze zu erwarten. Wie genau und in welchem Umfang die Details des Förderprogramms geändert werden, bleibt abzuwarten.

Die Neuordnung der Fördergebiete der GRW Förderung in Thüringen entnehmen Sie unserer übersichtlichen GRW Karte:

Sie möchten nicht länger warten und schnellstmöglich mit Ihrem Vorhaben beginnen? Finden Sie mit unserem Fördermittel-Check weitere Förderprogramme, die neben der GRW Förderung in Thüringen zu Ihrem Vorhaben passen!

GRW Förderung Thüringen - Kurzdarstellung

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten:

  • Thüringen verfügt über D, C oder C+ Fördergebiete
  • Fördersätze von bis zu 45% in C+, bis zu 35% in C-Fördergebieten und bis zu 20% in D Fördergebieten
  • Förderung von Tourismus und verarbeitenden Gewerbe  steht im Fokus des GRW Förderprogramms
  • Förderung anderer Branchen ist möglich, wenn das Unternehmen mehr als 50 % des Umsatzes in mehr als 50 km Entfernung vom Standort erzeugt
  • die Förderung von Investitionen, die der Errichtung oder der Erweiterung der Betriebsstätte / Kapazitäten erfolgt in Form von sachkostenbezogenen oder personalkostenbezogenen Zuschüssen
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Wer kann von der GRW Förderung in Thüringen ​profitieren?

Für die GRW Förderung in Thüringen qualifizieren sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zuwendungsfähige Investitionsmaßnahmen in Thüringen durchführen und deren Produkte und/oder Leistungen überwiegend überregional abgesetzt werden. Die Förderung richtet sich konkret an produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleistende, Handwerksunternehmen und das Tourismusgewerbe.

Ebenso qualifizieren sich gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen für die GRW Förderung Thüringen.

Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann innerhalb der GRW Förderung Thüringen nur bei einem erheblichen wirtschaftspolitischen Interesse des Freistaats Thüringen gefördert werden. Investitionen in Betriebsstätten des Tourismusgewerbes hingegen können nur bei einem erheblichen tourismuspolitischen Interesse des Freistaats Thüringen gefördert werden.

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Wie fällt die GRW Förderung in Thüringen aus? Welche Konditionen gelten?

Die GRW Förderung Thüringen erfolgt in Form von ​sachkostenbezogenen oder lohnkostenbezogenen Investitionszuschüssen. Als Bemessungsgrundlage dienen die nach der Richtlinie des Freistaats Thüringen förderfähigen Kosten.

Die Höhe der maximalen Subventionswerte beläuft sich konkret auf: 
  • bis 30 % für kleine Unternehmen
  • bis zu 20 % für mittlere Unternehmen
  • bis zu 10 % für große Unternehmen
Die GRW Förderung Thüringen lässt sich zudem mit anderen Förderprogrammen, wie einem zinsgünstigen Förderdarlehen kombinieren. In unserer Finanzierungsberatung für Unternehmen zeigen wir Ihnen Ihre Finanzierungsmöglichkeiten auf, um Förderprogramme bestmöglich für Ihr Vorhaben zu ergänzen!

Für eine erfolgreiche Zuwendung im Rahmen der GRW Förderung Thüringen sind außerdem folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Der Antrag auf die GRW Förderung in Thüringen muss vor Beginn der Arbeiten bei der Thüringer Aufbaubank eingegangen sein
  • Das antragstellende Unternehmen muss mehr als 50 % seines Umsatzes aus einer förderfähigen Tätigkeit gewinnen
  • Die Finanzierung der Investitionsvorhaben muss gesichert sein
  • Das Investitionsvolumen muss 100.000 EUR betragen oder übersteigen
  • Die Anzahl der zur Antragstellung vorhandenen Dauerarbeitsplätze muss um mindestens 5 % steigen 


ODER der Gesamtinvestitionsbetrag eines Jahres muss den Durchschnitt der handelsrechtlich planmäßigen Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre um mindestens 25 % übersteigen. Zusätzlich dazu müssen die Reallöhne in der geförderten Betriebsstätte beibehalten werden und ein Tarifvertrag nach dem Tarifvertragsgesetz für die geförderte Betriebsstätte bestehen.


  • Im Falle von Investitionen von Großunternehmen, die der Diversifizierung der Tätigkeit dienen, müssen die förderfähigen Aufwendungen mindestens 200 % über dem Buchwert liegen, der in dem Geschäftsjahr vor Vorhabensbeginn für die wiederverwendeten Vermögenswerte verbucht wurde.
  • Im Falle von Maßnahmen, die der grundlegenden Änderung des Produktionsprozesses dienen, müssen die förderfähigen Aufwendungen höher als die in den drei vorausgegangenen Geschäftsjahren erfolgten Abschreibungen für die mit der zu optimierenden Tätigkeit verbunden Vermögenswerte sein.

Was unsere Kunden über uns sagen:

GRW Förderung Thüringen - ​Fördergebiete und Förderhöhe

Die GRW Förderung in Thüringen erfolgt im Rahmen der beschlossenen GRW Thüringen Landesrichtlinie wie folgt:
Region Art des Fördergebiets Maximaler GRW Förderung für kleine/mittlere/ große Unternehmen
Landkreis Altenburger Land
 C+ 40/30/20 Prozent
 Landkreis Eichsfeld D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Landkreis Eisenach C 30/20/10 Prozent
 Kreisfreie Stadt Erfurt D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Kreisfreie Stadt Gera
 C
 35/25/15 Prozent
Landkreis  Gotha C 35/25/15 Prozent
 Landkreis Greiz C+ 40/30/20 Prozent
Landkreis HildburghausenC
 35/25/15 Prozent
 Ilm-Kreis D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
Kreisfreie Stadt  Jena D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Kyffhäuserkreis C 35/25/15 Prozent
 Landkreis Nordhausen C 35/25/15 Prozent
Saale-Holzland-Kreis
 D  20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Saale-Orla-Kreis C 35/25/15 Prozent
 Landkreis Schmalkalden-Meiningen C 35/25/15 Prozent
 Landkreis Sömmerda außer
Kölleda
 C
D
 35/25/15 Prozent
20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Sonneberg C 35/25/15 Prozent
Kreisfreie Stadt Suhl
 C+ 40/30/20 Prozent
Unstrut-Hainich-Kreis
 C 35/25/15 Prozent
Wartburgkreis
 C 35/25/15 Prozent
Kreisfreie Stadt Weimar
 D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro
 Landkreis Weimarer Land D 20/10/0 Prozent max. 200.000 Euro

Was ist ​Gegenstand der GRW Förderung in Thüringen?

Im Rahmen der GRW Förderung in Thüringen gelten folgende Vorhaben als förderfähig: 
  • Das Errichten neuer Betriebsstätten
  • Das Ausbauen der Kapazitäten bestehender Betriebsstätten
  • Das Diversifizieren der Produktion bestehender Betriebsstätten durch zuvor dort nicht produzierte Produkte
  • Das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses bestehender Betriebsstätten 
  • Das Diversifizieren der Tätigkeit einer Betriebsstätte, soweit die neue Tätigkeit der vorausgegangenen Tätigkeit nicht gleicht oder ähnelt
  • Das Erwerben der Vermögenswerte von Betriebsstätten, die schließen mussten oder ohne diesen Erwerb hätten schließen müssen
  • Investitionen, die das Unternehmen befähigen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Nicht-Vorhandensein solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen; ausschließlich bei großen Unternehmen)
  • Bauliche Investitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen basierend auf Artikel 26 der AGVO bzw. 
  • Bauinvestitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, sofern die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen basierend auf Artikel 26 der AGVO nicht zulässig sind.

Besonderheiten der GRW Förderung Thüringen bei sachkapitalbezogenen Zuschüssen

Zu den förderfähigen Kosten im Rahmen der sachkapitalbezogenen GRW Förderung in Thüringen zählen:
  • Anschaffungs- bzw. Herstellungsaufwendungen der zur Investitionsmaßnahme zählenden, von Dritten erworbenen, im abnutzbaren Anlagevermögen aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens. Dabei gelten verbundene oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtene Unternehmen nicht als Dritte. 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen zählen Anschaffungskosten von geleasten und gemieteten Wirtschaftsgütern.
  • Anschaffungsaufwendungen von abschreibungsfähigen und aktivierungspflichtigen immateriellen Wirtschaftsgütern, die von Dritten zum Marktpreis erworben worden sind und nur innerhalb der geförderten Betriebsstätte genutzt werden, sind zu 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Kosten förderfähig. Unter immaterielle Wirtschaftsgüter fallen Patente, Betriebslizenzen sowie patentierte technische Kenntnisse und nicht patentierte technische Kenntnisse.
  • Bei Umweltschutzbeihilfen sind die Kosten bzw. Mehrkosten des Investitionsvorhabens förderfähig, die im Rahmen der Verbesserung des Umweltschutzes entstanden sind. Dafür gilt es, das Umweltschutzniveau der Unionsnormen sowie der nationalen Normen zu übertreffen.
  • Pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz sind Investitionsaufwendungen in Höhe von 750.000 EUR förderfähig.
  • Pro gesichertem Dauerarbeitsplatz sind Investitionsaufwendungen in Höhe von 500.000 EUR förderfähig.
  • Grundsätzlich werden nur Nettobeträge gefördert.

Besonderheiten der GRW Förderung Thüringen bei lohnkostenbezogenen Zuschüssen

Im Rahmen der lohnkostenbezogenen GRW Förderung in Thüringen sind folgende Kosten förderfähig:
  • Dauerarbeitsplätze, die in ihrer Tätigkeit unmittelbar an ein Investitionsvorhaben gebunden sind und innerhalb von drei Jahren nach Vorhabensbeginn geschaffen werden.

Die Vergütung der zu fördernden Dauerarbeitsplätze muss sich außerdem auf eine Jahresbruttosumme von mindestens 35.000 EUR und höchstens 80.000 EUR belaufen (einschließlich des Arbeitgeberanteils an den gesetzlichen Sozialabgaben). Als Bemessungsgrundlage wird der Bruttoverdienst und die gesetzlichen Sozialabgaben für die Arbeitskräfte für zwei Jahre nach Vorhabensbeginn herangezogen. Die Gehälter und Vergütungen für Geschäftsführende, geschäftsführende Gesellschafter, Vorstandsmitglieder und Auszubildende sind von der GRW Förderung in Thüringen ausgeschlossen.

Bestehen Ihrerseits Fragen rund um die GRW Förderung Thüringen? Nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich ausführlich beraten!

Zu den nicht förderfähigen Kosten im Rahmen der GRW Förderung Thüringen zählen:

  • Das Erwerben von Grundstücken
  • Wirtschaftsgüter, die der Erstausstattung dienen
  • gebrauchte Wirtschaftsgüter (Ausnahme: Der Erwerb stillgelegter bzw. von der Schließung bedrohter Betriebsstätten)
  • Wirtschaftsgüter, die nach der Anschaffung und Herstellung wieder verkauft, geleast oder vermietet werden
  • Gezahlte Baukostenzuschüsse
  • Gebühren jeglicher Art
  • PKW, LKW, Kombifahrzeuge, Omnibusse, Luftfahrzeuge, Schiffe oder Schienenfahrzeuge sowie sonstige Fahrzeuge, die dem Straßenverkehr zugelassen sind und primär dem Transport nutzen
  • Wirtschaftsgüter von geringem Wert nach § 4 Abs. 3 EstG, sowie Wirtschaftsgüter, die im „Pool“ aktiviert werden nach § 6 Abs. 2a EstG
  • Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung und Herstellung nicht erforderlich für den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb in der geförderten Betriebsstätte ist
  • Eigenleistungen
  • Finanzierungen jeglicher Art
  • Versicherungen
  • Die Umsatzsteuer
  • In Rechnung ausgewiesene Skonti und Rabatte, unabhängig von ihrer Inanspruchnahme 
  • Wirtschaftsgüter, die einen Rechnungsbetrag von 1.000 EUR (netto) nicht übersteigen
  • Anlagen, die der Stromerzeugung dienen und nicht unter Demonstrationsanlagen fallen, die auf einer in der Betriebsstätte neu entwickelten Technologie basieren

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Ihr ​Ansprechpartner rund um die GRW Förderung Thüringen: Die SubVentCon GmbH

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer