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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
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Inhalte

​Fördermittel Brandenburg: Regionale Zuschüsse nutzen

Jedes Bundesland der Bundesrepublik Deutschland setzt auf eigene, individuell nach der Landespolitik ausgerichtete Förderprogramme, um die eigene Struktur und Wirtschaft gezielt zu unterstützen. Besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen wird dadurch zur Konkurrenzfähigkeit am regionalen, nationalen oder auch internationalen Wettbewerb verholfen. In Brandenburg nutzen vor allem die Ministerien für Wirtschaft, Arbeit und Energie die von der EU oder dem Bund bereitgestellten Mittel, um gezielte Förderprogramme zu entwickeln und bereitzustellen. Von der Prüfung der Anträge bis zur Auszahlung der Fördermittel in Brandenburg ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) beauftragt. Die ILB wird von der Wirtschaftsförderung Brandenburg (WFBB) bei der Vorprüfung von Fördermittelanträgen unterstützt.

Bereits seit vielen Jahren arbeitet unser erfahrenes Team von der SubVentCon GmbH im Bereich der Fördermittelberatung sehr konstruktiv sowohl mit der ILB als auch mit der WFBB zusammen. So greifen wir im Zusammenhang mit den Fördermitteln in Brandenburg auf ein gutes Netzwerk vereinter Fachexpertise zurück, wobei wir unseren Fokus auf die Unterstützung von KMU bei der richtlinienkonformen Antragstellung, der Begleitung und Abwicklung von Fördervorhaben legen.

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Fördermittel in ​Brandenburg – Förderprogramme mit Zuschüssen

Abhängig von der individuellen, regionalen Wirtschaftslage verfügen die Bundesländer über unterschiedliche Förderprogramme. Die Fördermittel in Brandenburg und somit die einzelnen Förderprogramme sind dementsprechend vielfältig. Insbesondere im Zuge des Ost-West-Ausgleichs gibt es attraktive Förderprogramme in Brandenburg in den Bereichen Investitionen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Digitalisierung, Energie, Personal, Aus- und Weiterbildung:

Fördermittel in Brandenburg für Investitionen

Mit Hilfe von Förderung für Brandenburg wird die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Investition in Unternehmen sowie in die regionale Infrastruktur forciert. Dadurch wird die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der regionalen Wirtschaft gestärkt. Diese Art der Fördermittel in Brandenburg ist sowohl für kleine, mittelständische und große Unternehmen mit überregionalem Absatzmarkt sowie für Kommunen bestimmt. Zuschüsse von bis zu 50% (nur für kurze Zeit) unterstützen Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes bei Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte, der Diversifikation der Produktion und vieles mehr.

Fördermittel in Brandenburg für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben

Mit Förderprogrammen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben wird die Innovationsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Brandenburg gestärkt. Erreicht werden soll dieses Ziel durch die Förderungen von Maßnahmen mit Zuschüssen von bis zu 80%, wobei der Fokus unter anderem auf Technologie- und Wissenstransfer von Forschungseinrichtungen zu Unternehmen, der Umsetzung unternehmenseigener FuE-Vorhaben als Einzel- oder Verbundvorhaben und auch von Beratungsleistungen bei der Antragsstellung von EU-Forschungsmitteln und die damit verbundene Aussicht auf eine erfolgreiche EU-Förderung liegt. Außerdem wird mit diesen Zuschüssen auch die Förderung von GründerInnen mit innovativen Geschäftsideen erfasst. Innovative Unternehmen werden in den ersten drei Jahren nach ihrer Gründung oder auch, wenn sie von größeren Unternehmen übernommen wurden, gefördert.


Fördermittel in Brandenburg für Digitalisierung

Mit spezifischen Förderprogrammen in Brandenburg fördert das Land bei kleinen und mittelständischen Unternehmen die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierungsprozessen. In Verbindung mit der Umstellung haptischer Prozesse auf digitale Prozesse werden Investitionen in Anlagen, Maschinen, Hard- und Software sowie damit einhergehende Ausgaben für mit dem Projekt verbundene Beratungs- oder Schulungskosten mit Zuschüssen von bis zu 50% begünstigt.

Fördermittel in Brandenburg für Energie

Mit Hilfe der Förderprogramme in Brandenburg für Energie werden Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft unterstützt, welche die Steigerung der Energieeffizienz und die vermehrte Nutzung erneuerbarer Energien die Senkung von CO2-Emissionen anstreben. Im Fokus stehen Maßnahmen zur Investition in effiziente Anlagen und Maschinen, Anlagen zur Energierückgewinnung, die Integration von Speichersysteme, Fernwärmesysteme oder auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie Maßnahmen zur Energieberatung, Energieaudits sowie Energiekonzepte. Ein Fördersatz von bis zu 50% soll Unternehmen motivieren die genannten Maßnahmen durchzuführen.

Fördermittel in Brandenburg für Personal

Das Land Brandenburg unterstützt mit dieser Förderung die Beschäftigung hochqualifizierter Nachwuchskräfte in den regionalen KMU. Mit dem Wissenstransfer durch die Anstellung von Brandenburger Innovationskräften verspricht sich das Land weitere betriebliche Innovationen und Wachstum in regionalen Unternehmen. Zusätzlich wird das verarbeitende Gewerbe bei der Erweiterung der Betriebsstätte sowie bei der Einstellung neuen Personals begünstigt.


Fördermittel in Brandenburg für Aus- und Weiterbildung

Eine weitere Förderung Brandenburgs zielt auf die betriebliche, individuelle Kompetenzentwicklung ab. Durch eine regelmäßige Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen sollen Mitarbeiter in der gewerblichen Wirtschaft, aber auch ältere Beschäftigte und Bildungsbenachteiligte gefördert werden. Mit Zuschüssen von bis zu 50% wird der regionalen Wirtschaft ein weiteres Förderprogramm in Brandenburg als Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt.


Um sich bei der Komplexität der einzelnen Fördermittel in Brandenburg einen Überblick über die relevanten Zuschüsse zu verschaffen, stehen unsere Experten von der SubVentCon GmbH Ihnen selbstverständlich mit ihrer Expertise zur Seite. Mit unserem kostenfreien Fördermittel-Check ermitteln wir die für Ihr Vorhaben passenden Förderprogramme.

​Investitions- und F&E-Fördermittel in Brandenburg

GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen: Tourismus
Investitionen bis zu 50% Zuschuss

Das GRW-G Wachstumsprogramm können kleine Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes in Brandenburg in Anspruch nehmen. Gefördert werden sämtliche Investitionen ab 60.000 EUR in die Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte mit einem Zuschuss von bis zu 50%.

GRW-G Große Richtlinie: Unternehmen bis zu 50% Zuschuss

Das Förderprogramm GRW-G Große Richltinie können kleine , mittlere und große Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit Sitz in Brandenburg in Anspruch nehmen. Gefördert werden Investitionen ab 2 Mio. EUR zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten mit einem Zuschuss von bis zu 50%.

BIG Digital: Digitalisierung mit bis zu 50% Zuschuss

Unternehmen mit Sitz in Brandenburg, die die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierung in Form von optimierten Prozessen im eigenen Unternehmen vorantreiben wollen, erhalten eine nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50% auf Beratung, Schulung und Implementierung

BIG F & E - Förderung 
bis zu 50% Zuschuss

Unternehmensinnovative Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben können sich Unternehmen mit Sitz in Brandenburg mit einem Zuschuss von bis zu 50% fördern lassen. Gefördert werden Personalausgaben, Gemeinkosten und Kosten für externe Auftragnehmer.

ProFit: F & E - Förderung mit bis zu 80% Zuschuss

KMU mit Sitz in Brandenburg können allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtung eine Förderung für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Marktvorbereitung, Markteinführung und Durchführbarkeitsstudien in Höhe von bis 80% Zuschuss erhalten.

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Fördermittel in Brandenburg: Aktuelle ​Investitionszuschüsse im Rahmen neuer GRW Förderprogramme

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise treffen die meisten kleinen und mittleren Unternehmen schwer. Um dennoch zur Investition zu motivieren, hat das Land Brandenburg über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) die Erweiterung des GRW Förderprogramms veranlasst. Durch Zuschüsse von bis zu 50% auf Investitionen in die Erweiterung oder Errichtung einer Betriebsstätte, kann das Investitionsrisiko gesenkt werden. Außerdem sollen Unternehmen dabei unterstützt werden auch in Krisenzeiten Ihre Innovationskraft zu fördern und die technologische Transformation der Produktion weiter voranzutreiben. Hierzu wurden die aktuellen F&E Förderprogramme verlängert. Dadurch werden Investitionen in Gebäude, Anlagen und Maschinen für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und Investitionen in die Qualitätsverbesserung der Ausstattung von Beherbergungsstätten mit bis zu 50% bezuschusst. Für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben werden Fördermittel in Brandenburg in Höhe von bis zu 80% bereitgestellt. Insgesamt ergeben sich folgende Programme: 

​GRW-G Wachstumsprogramm für kleine Unternehmen: Bis zu 50% GRW Zuschuss für Tourismus Investitionen

Das GRW-G Wachstumsprogramm können kleine Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes in Brandenburg in Anspruch nehmen. Mittels dieser Fördermittel in Brandenburg werden sämtliche Investitionen ab 60.000 EUR in die Errichtung oder Erweiterung der Betriebsstätte mit einer nicht rückzahlbaren GRW Förderung von bis zu 50% gefördert. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist als ausführende Kraft für die Prüfung und Bewilligung der Anträge zuständig. Unterstützt werden gewerbliche Unternehmen in Brandenburg mit überwiegend überregionalem Absatz bei Investitionen in das eigene Unternehmen. Ziel des GRW-G Wachstumsprogramms für kleine Unternehmen ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der brandenburgischen Unternehmen zu stärken, um so Arbeitsplätze im Land Brandenburg zu schaffen und zu sichern.
Fördermittel in Brandenburg: Wer wird durch das GRW-G Wachstumsprogramm gefördert?
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg unterstützt mit der Investitionsförderung im Zuge des GRW-G Wachstumsprogramms für kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes. 

Voraussetzung für eine erfolgreiche Förderung ist die Erfüllung des Primäreffektes. Dieser wird erfüllt, wenn mehr als 50% des Umsatzes überregional erwirtschaftet werden. Außerdem darf kein Branchenausschluss vorliegen.
Fördermittel in Brandenburg: Wie wird durch das GRW-G Wachstumsprogramm gefördert?
Gefördert wird in Form eines anteiligen Zuschusses auf die förderfähigen Ausgaben aus sachkapitalbezogenen und lohnkostenbezogenen Kosten. Die Vorhabensdauer liegt bei 36 Monaten. Bedingung ist der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Erfüllung des Abschreibungskriteriums.

Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße:
    • Kleine Unternehmen bis zu 50%
    • Mittlere Unternehmen bis zu 40%
    • Große Unternehmen bis zu 30%
Fördermittel in Brandenburg: Was wird durch das GRW-G Wachstumsprogramm gefördert?
Im Rahmen des Wachstumsprogramms für kleine Unternehmen werden Existenzgründer, Tourismusvorhaben, Produktionsbetriebe, Dienstleistungsbetriebe und Handwerksbetriebe in den folgenden Vorhaben durch Fördermittel in Brandenburg unterstützt:
  • Errichtung von Betriebsstätten
  • Erweiterung der Kapazitäten einer Betriebsstätte
  • Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor
  •  Diversifizierung einer Betriebsstätte (neue zusätzliche Produkte, Verbreiterung des Sortiments) und grundlegende Transformation der Produktion einer Betriebsstätte.

Förderfähig sind Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben von mindestens 60.000 EUR und höchstens 2 Mio. EUR.

Touristische Vorhaben im Bereich Gesundheitstourismus, Rad- und Wassertourismus sowie innovativer Produkte qualifizieren sich ebenfalls für diesen Investitionszuschuss.

Verlagerungsinvestitionen von Berlin nach Brandenburg bedürfen der Zustimmung der entsprechenden Wirtschaftsverwaltung (Berlin Senat).

​GRW-G Große Richtlinie: Bis zu 30% GRW Zuschuss für Unternehmen

Als Erweiterung des GRW-G Wachstumsprogramms für kleine Unternehmen wurde das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg geschaffen. Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ist im Auftrag des Ministeriums für die Prüfung, Bearbeitung und Bewilligung der Förderanträge zuständig. Ziel des Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie ist es, über einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit mittlerer und großer brandenburgischer Unternehmen zu stärken, um so Arbeitsplätze im Land Brandenburg zu schaffen und zu sichern.
Fördermittel in Brandenburg: Wer wird durch das Programm GRW-G Große Richtlinie gefördert?
Das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie können kleine, mittlere und große Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit Sitz in Brandenburg in Anspruch nehmen. Diese Fördermittel in Brandenburg dienen neben den kleinen Unternehmen vor allem mittleren und großen Unternehmen mit überwiegend überregionalem Absatzmarkt bei Vorhaben mit förderfähigen Ausgaben, die sich auf über 2 Mio. EUR belaufen. 

Antragsberechtigt für das Förderprogramm GRW-G Große Richtlinie sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes. Voraussetzung ist auch hier die Erfüllung des Primäreffekts und es darf kein Branchenausschluss vorliegen. Außerdem wird der Erhalt oder die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Erfüllung des Abschreibungskriteriums gefordert. Vorrangig werden Investitionen der gewerblichen Wirtschaft im Land Brandenburg der folgenden Branchen Energietechnik, Gesundheitswirtschaft, IKT/Medien/Kreativwirtschaft, Optik und Photonik, Verkehr/Mobilität/Logistik, Ernährungswirtschaft, Kunststoffe/Chemie, Tourismus, Metall aber auch diverse andere Branchen gefördert!
Fördermittel in Brandenburg: Wie wird durch das Programm GRW-G Große Richtlinie gefördert?
Gefördert wird in Form eines anteiligen Zuschusses auf die förderfähigen Ausgaben aus sachkapitalbezogenen und lohnkostenbezogenen Kosten. Die Vorhabensdauer beläuft sich auf 36 Monate.

Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße:

  • Kleine Unternehmen bis zu 30%
  • Mittlere Unternehmen bis zu 30%
  • Große Unternehmen bis zu 10%
Fördermittel in Brandenburg: Was wird durch das Programm GRW-G Große Richtlinie gefördert?
Grundsätzlich werden Investitionen ab 2 Mio. EUR zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten mit einem Zuschuss von bis zu 30% gefördert.

Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:

  • Die Errichtung neuer Betriebsstätte
  • Die Erweiterung der Kapazitäten einer Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue weitere Produkte
  • Die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte unter Marktbedingungen durch einen unabhängigen Investor

Große Unternehmen können im Rahmen des Förderprogramms GRW-G Große Richtlinie nur bei Investitionen in eine neue Wirtschaftstätigkeit durch Fördermittel in Brandenburg unterstützt werden.

Fördermittel in Brandenburg: Förderung für ​Digitalisierung

Um sich den ständig neuen Herausforderungen des digitalen Strukturwandels stellen zu können und von seinen Vorteilen zu profitieren, werden stetig neue Fördermittel in Brandenburg für Maßnahmen der Digitalisierung bereitgestellt. Sie sollen dazu anregen, in digitale Technologien und das dafür notwendige Know-How zu investieren, um so die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen zu sichern und zu stärken. 

BIG ​Digital: Bis zu 50% Zuschuss für Digitalisierung

Mit dem Teil-Förderprogramm BIG-Digital als Bestandteil des Förderprogramms Brandenburger Innovationsgutschein (BIG), können kleine und mittlere Unternehmen Digitalisierungsmaßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 50% fördern lassen. Das Förderprogramm wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg veranlasst und wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) im Bereich der Antragsprüfung, -beurteilung und -bewilligung unterstützt. Das Ziel des Förderprogramms BIG-Digital ist die Stärkung der Innovationskraft brandenburgischer KMU durch die Vorbereitung und Implementierung von digitalen Prozessen im eigenen Unternehmen.
Fördermittel in Brandenburg: Wer wird durch das Förderprogramm BIG-Digital gefördert?
Unternehmen mit Sitz in Brandenburg, die die Vorbereitung und Umsetzung von Digitalisierung in Form von optimierten Prozessen im eigenen Unternehmen vorantreiben wollen, erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50% auf Beratung, Schulung und Implementierung. Das Förderprogramm BIG-Digital zur Förderung von Digitalisierung in Brandenburg unterstützt gewerbliche KMU mit Gewinnerzielungsabsicht inkl. Handwerk laut entsprechender EU-Definition mit Unternehmenssitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg. 

Ausgeschlossen von dem Förderprogramm BIG-Digital sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen und Freiberufler.
Fördermittel in Brandenburg: Wie wird durch das Förderprogramm BIG-Digital gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg, vor allem auch Handwerksbetriebe, erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss auf Digitalisierungsmaßnahmen. Das BIG-Digital Förderprogramm stellt eine Förderung mit einem Zuschuss von bis zu 50% bis zu folgenden maximalen Volumen bereit:

  • Beratung 50.000 EUR
  • Implementierung 500.000 EUR
  • Schulung 50.000
Fördermittel in Brandenburg: Was wird durch das Förderprogramm BIG-Digital gefördert?
Durch das BIG-Digital Förderprogramm Brandenburg werden Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen gefördert. Insbesondere werden Leistungen im Bereich der Digitalisierungsberatung, Schulungen im Zusammenhang mit der Digitalisierungsmaßnahme und vor allem die Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss gefördert.

Weitere Infos für Sie?
​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN
Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

Fördermittel in Brandenburg: ​Attraktive F&E Förderprogramme

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) stellt über die ILB auch für wirtschaftlich umsetzungsgetriebene FuE-Vorhaben Fördermittel in Brandenburg bereit. Auf diese Weise soll vor allem die Innovationsfähigkeit der Unternehmen, aber auch die des Standortes Brandburg gestärkt werden. Auch wenn die Corona-Pandemie vor allem KMU vor gewisse Herausforderungen stellt, können so kleine und mittlere Unternehmen dazu motiviert werden, eigenen FuE-Aktivitäten weiterhin umzusetzen.

​BIG F & E – Bis zu 50% Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben

Unternehmensinnovative Forschungs-, Entwicklungs- oder Innovationsvorhaben können Unternehmen mit Sitz in Brandenburg mit einem Zuschuss von bis zu 50% fördern lassen. Im Rahmen des Brandenburger Innovationsgutscheins (BIG) wurde zur Unterstützung kleiner FuE-Projekte in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Land Brandenburg das Förderprogramm BIG-FuE ins Leben gerufen. Mithilfe dieser Fördermittel in Brandenburg sollen vor allem kleine Unternehmen motiviert werden, innovative Produkt- und Dienstleistungsprozesse zu entwickeln, um so die Wirtschaftskraft in Brandenburg weiter auszubauen.
Fördermittel in Brandenburg: Wer wird durch das Förderprogramm BIG F & E gefördert?
Antragsberechtigt für diese Innovationsförderung in Brandenburg sind kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Brandenburg. Die Unternehmen müssen den Primäreffekt erfüllen.
Fördermittel in Brandenburg: Wie wird durch das Förderprogramm BIG F & E gefördert?
Der Fördersatz beträgt 50% bei maximal 100.000 EUR innerhalb einer Laufzeit von max. zwei Jahren. Die Förderung wird als Personalkostenzuschuss zzgl. eines pauschalen Gemeinkostenaufschlags. Es können im BIG F & E Förderprogramm mehrere F&E Projekte gefördert werden. Die Bedingung hierfür ist jedoch, dass die Projekte nacheinander und nicht parallel stattfinden.
Fördermittel in Brandenburg: Was wird durch das Förderprogramm BIG F & E gefördert?
Gefördert werden Personalausgaben, Gemeinkosten und Kosten für externe Auftragnehmer.

​ProFit: F & E – Förderung mit bis zu 80% Zuschuss

KMU mit Sitz in Brandenburg können allein oder im Verbund mit Unternehmen oder Forschungseinrichtungen eine Förderung für die Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Technologien sowie Marktvorbereitung, Markteinführung und Durchführbarkeitsstudien in Höhe von bis zu 80% Zuschuss erhalten. Mit dem Förderprogramm ProFIT unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg die Umsetzung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, mit dem Ziel die Innovationsintensivität der Unternehmen in Brandenburg aufrechtzuerhalten und darüber hinaus zu erhöhen. Ziel ist weiterhin die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, innovativer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen. Forciert werden in diesem Zusammenhang Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft und der damit verbundene Technologie- und Wissenstransfer und die Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen.
Fördermittel in Brandenburg: Wer wird durch das Förderprogramm ProFIT gefördert?
Im Förderprogramm ProFIT sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Brandenburg allein oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sowie große Unternehmen ausschließlich im Verbund mit KMU aus Brandenburg oder Berlin antragsberechtigt. 
Fördermittel in Brandenburg: Wie wird durch das Förderprogramm BIG F & E gefördert?
Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße und dem Vorhaben. Angegeben sind hier die Höchstfördersätze: 

  • Phase der industriellen Forschung: 80%
  • Phase der experimentellen Entwicklung: 60%
  • Durchführbarkeitsstudien: 70%
Fördermittel in Brandenburg: Was wird durch das Förderprogramm ProFIT gefördert?
Grundsätzlich werden Einzel- und Verbundprojekte in der Phase der industriellen Forschung, experimentellen Entwicklung oder der Phase der Marktvorbereitung oder Markteinführung sowie Durchführbarkeitsstudien gefördert. Darunter finden sich folgende förderfähigen Kosten: 

  • Projektbezogene Personalausgaben
  • Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen (Dritte)
  • Gemeinkosten
  • Ausgaben für die Markteinführen/Marktvorbereitung
  • Kosten für externe Dritte (Durchführbarkeitsstudien)

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Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

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Geförderte ​Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen als Fördermittel Brandenburgs

Weitere Fördermittel in Brandenburg werden durch die ILB als zinsvergünstigte Darlehen über die jeweilige Hausbank angeboten. Hier greift das Hausbankprinzip. Durch die finanziellen Zuschüsse werden für die Unternehmen bessere Konditionen geboten und für die Darlehensgeber Risiken minimiert. Dadurch wird es KMU auch in besonderen Phasen oder Situationen erleichtert, externe Gelder zu akquirieren. Zur Antragstellung werden grundsätzlich unter anderem bankfähige Unterlagen wie ein Finanzplan inklusive Investitionsplan und einem Liquiditätsplan der letzten 2-3 Jahre benötigt.


An dieser Stelle ein Tipp vom Experten: Erfahrungsgemäß erweist es sich als Unternehmer immer als vorteilhaft, Kunde von zwei Hausbanken zu sein. So wird die eigene Position bei Verhandlungen gestärkt, da man eventuell auf eine Alternative zurückgreifen könnte.



Sehen Banken in der Finanzierung eines Vorhabens ein zu hohes Risiko werden Bürgschaften benötigt. Staatliche Bürgschaften werden durch die Bürgschaftsbanken der Länder gestellt. Die Bürgschaftsbank Brandenburg bietet außerdem ergänzende Fördermittel in Brandenburg als Ausfallbürgschaft, welche das Risiko der Hausbank bei einer Kreditvergabe um bis zu 80% reduziert, an. Dadurch wird die Bewilligung von Krediten erheblich erleichtert. Kleine und mittelständische Unternehmen mit einem erfolgsträchtigen Konzept, einem Businessplan und entsprechenden Qualifikationen stellen die Zielgruppe dieser Fördermittel Brandenburgs.



Ist für die Vergabe einer Finanzierung die Verbesserung der Kapitalstruktur eines Unternehmens notwendig, gibt es die Möglichkeit Beteiligungen, in Form von staatlichen Beteiligungskapital oder Mikromezzanin-Kapital, der MBG Berlin Brandenburg zu nutzen. Diese Fördermittel in Brandenburg sind meist der letzte Anker zur Vergabe einer Finanzierung vor allem bei risikoreichen Vorhaben. Die Eigenkapitalquote kann durch eine stille Beteiligung verbessert und die Vergabe eines Kredites erleichtert werden. Dadurch wird insbesondere bei Gründern oder Unternehmen in Krisen die Risikoeinschätzung der Banken entschärft und die Kreditentscheidung begünstigt.


Beratung zur ​Finanzierung und zu Fördermitteln in Brandenburg

Um die Finanzierungsmöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen zu können, begleiten wir unsere Mandanten bei der Akquise und Abwicklung der Fördermittel in Brandenburg für Ihr Vorhaben vollumfänglich von der Idee bis zur Umsetzung. Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit den Kapital-/ Fördermittelgebern ILB, WFBB, BB oder MBG und erstellen sämtliche benötigten Unterlagen von der Antragstellung bis zur Auszahlung Ihrer Fördermittel in Brandenburg. Dazu zählen unter anderem eine kreative und detaillierte Vorhabenbeschreibung, Businesspläne und Finanzpläne (z. B. Kapitalbedarfsplan, Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau). Wir erstellen für Sie eine optimale Finanzierungsstrategie unter Berücksichtigung sämtlicher Fördermittel in Brandenburg, Deutschland und der EU und begleiten Sie bei Ihrem Vorhaben ganzheitlich (Auszahlung der Fördermittel, Vorbereitung, Prüfung).

Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von unserer Expertise und unserer langjährigen Erfahrung mit Fördermitteln in Brandenburg. Gemeinsam steigern wir dank einer erfolgsversprechenden Beantragung Ihre Wettbewerbsfähigkeit sowie Ihre Situation am Markt. Zusätzlich stärken wir Ihre Position in Verhandlungen gegenüber Kapitalgebern. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN - 
erfolgsbasiertes Beratungshonorar

Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

​Übersicht der Fördermittel in Brandenburg

Fördermittel in Brandenburg
Förderdarlehen in Brandenburg
Bürgschaften & Beteiligungen in Brandenburg
Fördermittel in Brandenburg

Fördermittel in Brandenburg

​Investitionsförderung in Brandenburg


​Forschungs- & Entwicklungs- & Innovationsförderung in Brandenburg


​Digitalisierungsförderung in Brandenburg

​Energieförderung in Brandenburg
  • Maßnahmen zur Energieeffizienz und Versorgungssicherheit

​Personalförderung in Brandenburg
  • Brandenburg Innovationsfachkräfte
  • Brandenburg Innovationsgutschein

​Weiterbildungsförderung in Brandenburg
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg
Förderdarlehen in Brandenburg

​Darlehen in Brandenburg

  • Brandenburg-Kredit Gründung
  • Brandenburg-Kredit Gründung KMU
  • Brandenburg-Kredit Gründung Nicht-KMU
  • Brandenburg-Kredit Innovativ
  • Brandenburg-Kredit Mezanine
  • Brandenburg-Kredit Mittelstand KMU
  • Brandenburg-Kredit Mittelstand Nicht-KMU
  • Brandenburg-Kredit Energie vom Land
  • Brandenburg-Kredit Nachhaltigkeit
  • Brandenburg-Kredit Produktionssicherung
  • Brandenburg-Kredit Wachstum
  • Brandenburg-Kredit Wachstum & Wettbewerb
  • Bürgschaft Klassik


  • Handwerkwerkersofortkredit
  • Wachstumsfinanzierung
  • ILB-Konsortialfinanzierung Mittelstand
    Bürgschaften & Beteiligungen in Brandenburg

    ​Bürgschaften & ​Beteiligungen in Brandenburg

    • Brandenburg-Kredit Mezzanine
    • Bürgschaft ohne Bank (BoB)
    • Contracting-Bürgschaft
    • Frühphasenfinanzierung

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    Martin Hammer

    Vertriebsleiter, Geschäftsführer