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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Professionelle und unabhängige Beratung 
    Investitionszuschüsse für Unternehmen
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Inhaltsverzeichnis

​Investitionszuschuss für Unternehmen - GRW Förderung, einzelbetriebliche Investitionszuschüsse u. V. m. 

Bedingt durch die Historie ist Deutschland ein Land der Unterschiede. Insbesondere die Verteilung wirtschaftlich starker und schwacher Regionen ist charakteristisch für die Bundesrepublik. Ein Investitionszuschuss für Unternehmen in strukturschwächeren Gebieten soll eventuelle Standortnachteile ausgleichen. Diese Einzelbetriebliche Förderung stellt Finanzierungshilfen speziell für kleine- und mittelständische Unternehmen in investitionsintensiven Branchen des verarbeitenden Gewerbes bereit, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sowie nachhaltig für die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen zu sorgen. Besonders Fördermittel für Investitionen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind in diesem Zusammenhang einschlägig.

Unser Expertenteam von der SubVentCon GmbH berät Sie ganzheitlich über Ihre Möglichkeiten auch Ihr Vorhaben mit einem Investitionszuschuss für Ihr Unternehmen gezielt zu fördern. Nutzen auch Sie die Chance der finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Fördertöpfen und steigern Sie effizient die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens.

​Was ist ein Zuschuss / Investitionszuschuss?

Ein Zuschuss für ein Unternehmen ist eine nicht rückzahlbare finanzielle Zuwendung ohne Gegenleistung des Empfängers. Zuschüsse werden für Investitions-, F&E-, Innovations-, Digitalisierungs- und Energievorhaben sowie für betriebliche Weiterbildungen gewährt.

Ein Investitionszuschuss wird vorrangig für kleine und mittelständische Unternehmen gewährt aber auch große Unternhemen können von einem Investitionszuschuss profitieren. Fördersätze von bis zu 50% für kleine Unternehmen, von bis zu 40% bei mittleren Unternehmen und bis zu 30% bei großen Unternehmen, abhängig von Bundesland, sind möglich.

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Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen  für Sie die Förderfähigkeit ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!

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​Regionale Unterschiede von Fördermitteln für Investitionen

Während speziell Süd- und Westdeutschland über wirtschaftlich starke Regionen verfügen, mangelt es in anderen Gebieten – insbesondere im Raum der neuen Bundesländer – an Wirtschaftskraft. Dieser Ungleichverteilung wird versucht, durch einen Investitionszuschuss für Unternehmen entgegenzuwirken.

So gibt es speziell für die neuen Bundesländer aufgesetzte Fördermittel für Investitionen: Ob Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern oder Brandenburg, die Länder unterstützen KMU in strukturschwächeren Regionen mit einem gezielten Investitionszuschuss. Unternehmen werden dadurch in ihrer Adaptionsfähigkeit an die allgemeine Wirtschaftslage bestärkt. Regional benachteiligte Regionen sollen durch Investitionszuschüsse für Unternehmen als Wirtschaftsstandorte interessanter werden. Auch die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Ausbau der Infrastruktur wird durch Fördermittel für Investitionen forciert, wodurch die Unternehmen wieder an Attraktivität für Fach- und Führungskräfte als Arbeitgeber gewinnen.

Doch auch manchen Regionen in den alten Bundesländern mangelt es an Wirtschaftskraft. Hier greifen ebenfalls finanzielle Unterstützungen aus einem Investitionszuschuss für Unternehmen. Gleichwie in den neuen Bundesländern steht die Stärkung der regionalen Wirtschaft und die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Mittelpunkt. Im Fokus der Fördermittelempfänger stehen bei einem Investitionszuschuss Unternehmen kleiner und mittlerer Größe sowie auch Freiberufler oder Kommunen.

Über Investitionszuschüsse für Unternehmen hinaus gibt es noch zahlreiche weitere Fördermittel der Bundesländer für andere Bereiche.

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Was wird mit einem Investitionszuschuss im Unternehmen ​gefördert?

Regional ausgerichtete Wirtschaftsprogramme fördern meist über die jeweiligen Landesbanken KMU mit bis zu 30% nicht rückzahlbaren Zuschüssen für folgende Vorhaben:

  • Errichtung oder Erweiterung einer neuen bzw. bestehenden Betriebstätte
  • Erstmaliger Erwerb oder Errichtung einer Betriebstätte innerhalb von 60 Monaten nach Gründung
  • Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebstätte
  • Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Gewerbliche Baukosten, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Erwerb von Anlagen und Maschinen
  • Beratungsdienstleistungen 
  • Diversifizierung von Produkten bzw. der Produktion
  • Optimierung des Produktionsprozesses in einer bestehenden Betriebstätte
  • Schulungen bzw. Weiterbildungsmaßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens
  • Maßnahmen zur Markteinführung neuer innovativer Produkte, die hauptsächlich vom Unternehmen selbst entwickelt wurden

Wichtige Informationen zu Errichtung und Erweiterung: Mit einem Investitionszuschuss erhalten Unternehmen diesbezüglich unter anderem Fördermittel für:

  • ​den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
  • die gewerblichen Baukosten,
  • die Betriebs- und Geschäftsausstattung,
  • den Erwerb von Maschinen und Anlagen sowie
  • Beratungsdienstleistungen.

Wer wird mit einem Investitionszuschuss für ​Unternehmen gefördert?

Um einen Investitionszuschuss für Ihr Unternehmen zu beantragen, müssen unter anderem diverse Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Für Ihr Vorhaben sollte noch kein Auftrag unterzeichnet sein.
    2. Die Umsetzung Ihres Vorhabens wird in einem der einschlägigen Fördergebiete geplant.
    3. Mit Ihrem Vorhaben schaffen bzw. sichern Sie Arbeitsplätze.

Über weitere Voraussetzungen zur erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln für Investitionen, wer einen Investitionszuschuss für ein Unternehmen in Anspruch nehmen darf und was genau im Detail bezuschusst wird, erfahren Sie bei einer umfangreichen Fördermittelberatung aus unserem Hause. Unser erfahrenes und fachkundiges Expertenteam berät Sie umfassend und kompetent zu sämtlichen Schritten rund um Ihr Vorhaben. Nutzen Sie unsere Expertise und schöpfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten im Rahmen eines Investitionszuschusses für Ihr Unternehmen intelligent aus.

Mit unserem kostenfreien Fördermittelcheck verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck von Ihren Möglichkeiten einer Förderung für ihr Investitionsvorhaben. Für eine persönliche Beratung nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Weitere Infos für Sie?
​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Martin Hammer, Geschäftsführer der SubVentCon GmbH

GRW Investitionszuschuss für Unternehmen 

Mit der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" des Bundes und der Länder, kurz GRW, wurde 1969 ein zentrales Instrument für eine ausgewogene regionale Entwicklung vor allem wirtschaftsschwacher Regionen umgesetzt.

Mit der „GRW“-Förderung (Investitionszuschuss für Unternehmen) unterstützt die Bundesregierung Investitionsvorhaben von produzierenden Unternehmen, produktionsnahen Dienstleistern, Handwerksunternehmen mit Wertschöpfung in der Betriebsstätte und Unternehmen im Bereich Tourismus in den neuen Bundesländern sowie strukturschwachen Regionen (siehe Karte).


Mit dem Investitionszuschuss für Unternehmen werden Anreize zur Investition gegeben, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft in den neuen Bundesländern und den strukturschwachen Regionen zu stärken.
Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Unternehmen

Antragsberechtigt sind sämtliche Unternehmen der Gewerblichen Wirtschaft (produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister*innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben) mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen,  sowie strukturschwachen Regionen.
Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

  • Förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal 42 Monaten.
    • Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
    • Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
    • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
    • Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
    • Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
    • Investitionen, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen; nur bei Großunternehmen)
    • Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw.
    • bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
  • Alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben).
Wie wird gefördert?

Vorhabensdauer, Höhe der Förderung und Fördersätze

Die Vorhabensdauer beschränkt sich auf maximal 36 Monate, der Prüfzeitraum auf 5 Jahre nach Vorhabensbeendigung.


Die Fördersätze sind abhängig von der Unternehmensgröße:

  • kleine Unternehmen bis zu 50%
  • mittlere Unternehmen bis zu 40%
  • große Unternehmen bis zu 30%


Bedingung: Erhalt oder Schaffung von Arbeitsplätzen sowie Abschreibungskriterium


Maximaler Zuschuss 50.000.000 EUR

​Zweck des GRW Förderprogramms

Der Zweck der GRW Förderung ist die Entwicklung der strukturschwachen Regionen (Ausgleich schaffen) und die Förderung von Investitionen (nachhaltig Wachstum schaffen). Durch Hilfe zur Selbsthilfe können so deutschlandweit wirtschaftlich benachteiligte Regionen (sogenannten C- & D-Fördergebiete), durch Landesbanken im Auftrag des Bundes Unternehmen unterschiedlicher Branchen und Kommunen gefördert werden.  Im Fokus der GRW steht der Investitionszuschuss für Unternehmen in den neuen Bundesländer im Zuge des Ost-West-Ausgleichs sowie in vereinzelten Regionen der alten Bundesländer.


Im Fokus des GRW Investitionszuschusses für Unternehmen stehen Investitionen in die gewerbliche Wirtschaft und in die kommunale Infrastruktur. So sollen die Wirtschaftskraft der Region gesteigert, regional Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, die Abwanderung vermieden und die Einkommenslage verbessert werden.

​In welcher Region gibt es einen GRW Investitionszuschuss für Unternehmen?

Die GRW Förderung ist eine Investitionszuschuss für gewerbliche Unternehmen und Kommunen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen.


Die Unterteilung der Regionen erfolgt im Wesentlichen in C- und D-Fördergebiete. 

Deutschlandkarte für GRW Fördergebiete in der Periode 2022-2027

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN

Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

Interesse geweckt?
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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Martin Hammer, Geschäftsführer der SubVentCon GmbH