SubVentCon GmbH
SubVentCon GmbH
Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Professionelle und unabhängige Beratung zu Ihrem 
    GRW Antrag - Wir helfen Ihnen 
    zum erfolgreichen GRW Antrag

    Unser unverbindlicher Service für Sie:

    GRW-Check 

    kostenfreie Ersteinschätzung für gewerbliche Unternehmen

    JETZT PRÜFEN

    Oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

    Fördermittel-Hotline:

    Kostenfreie GRW-Erstberatung für gewerbliche Unternehmen

    0391-73863340

- mehr als 2000 Beratungen -

- mehr als 100 Mio. € Zuschüsse -

- mehr als 12 Jahre Erfahrung -

- erfolgsbasiertes Honorar -

- Beratungsförderung möglich -

- 99 % Erfolgsquote -

Inhaltsverzeichnis

​GRW Antrag mit Aussicht auf Erfolg stellen

Einen GRW Antrag zu stellen ist der erste Schritt, um eine Förderung aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu erhalten. Die GRW Förderung zählt dabei als zentrales Instrument der regionalen Wirtschaftspolitik Deutschlands und eröffnet insbesondere KMU attraktive Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Mit einem vollständigen und ausdrucksstarken GRW Antrag kann Ihr Unternehmen von der bundesweiten Förderung für strukturschwache Regionen profitieren und neue Projekte und Investitionen realisieren. 

​GRW Fördermittel beantragen: Wie läuft die Antragstellung?

Der erste Schritt, um GRW-Mittel in Form von Zuschüssen zu erhalten, ist die Antragstellung. Die Antragstellung ist jedoch mit Herausforderungen verbunden und kann bei falscher Durchführung zu Problemen führen. Das Wichtigste ist jedoch, dass der GRW Antrag vor Beginn des Vorhabens beim Fördermittelgeber, also dem jeweiligen Landesförderinstitut, eingereicht wird. Nach der schriftlichen Eingangsbestätigung darf in den meisten Fällen auf eigenes Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden, ohne dass es förderschädlich ist. Der Vollständigkeit halber sind neben dem Antragsformular auch ergänzende Dokumente einzureichen. 

Nachdem der GRW Antrag eingereicht wurde, muss dieser anschließend geprüft werden. Die Prüfung des GRW Antrags lässt sich in zwei Teile aufteilen: Im ersten Teil wird die grundsätzliche Förderfähigkeit des Antragstellers samt dem Vorhaben geprüft. In der Eingangsbestätigung werden Sie dann über die Förderfähigkeit ihres Vorhabens informiert. Erst wenn die Prüfung der Förderfähigkeit positiv ausfällt, werden Sie um die Einreichung weiterer fehlender Dokumente gebeten. 

Nach der Einreichung der weiteren fehlenden Unterlagen kann der GRW Antrag final bearbeitet werden und eine Beschlussvorlage für den Förderausschuss erstellt werden. In der Regel fällt diese Entscheidung des Förderausschuss positiv aus, da bereits eine Prüfung des Vorhabens während der Antragstellung erfolgte. In einem sogenannten Zuwendungsbescheid werden Sie nach vollständiger Prüfung Ihres GRW Antrags über die Entscheidung zur Förderung Ihres Investitionsvorhabens informiert.

Die im Zuwendungsbescheid zugesagten Fördermittel können ausgezahlt werden, sobald die Investitionen getätigt wurden und diese den Auszahlungsvoraussetzungen entsprechen. 

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

KOSTENLOSER GRW-CHECK

Welche ​Dokumente müssen mit dem GRW Antrag eingereicht werden?

Mit dem Mantelantrag müssen weitere Formulare aber auch weitere Unterlagen zur Beurteilung der Förderfähigkeit eingereicht werden. So müssen beispielsweise folgende Dokumente dem GRW Antrag beiliegen:

  • Die Unternehmensdarstellung
  • Ggf. den Gesellschaftsvertrag bzw. den Entwurf mit Gesellschafterliste inklusive aller Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen
  • Ggf. eine Kopie der Registeranmeldung
  • Die aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung
  • Ggf. eine Einsicht in die Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre 
  • die Rentabilitätsplanung der nächsten 3 Jahre
  • ein vollständiger Lebenslauf der Geschäftsführer
  • ein aktueller Mietvertrag bzw. ein Mietvertragsentwurf oder eine Mietvertragsoption vor allem bei Bauvorhaben
  • die Zustimmung zur Kommunikation per E-Mail für die zügige Rückmeldung
  • eine aussagekräftige Projektbeschreibung sowie Projektbegründung
  • eine detaillierte Liste aller Investitionsgüter (bei Bau nach DIN 276)
  • die KMU-Selbsterklärung
Bis zur Bewilligung des GRW Antrags sind außerdem noch folgende Dokumente nachzuliefern: 
  • die Gewerbeanmeldung
  • für das Vorhaben relevante Formulare, die beispielsweise die Umweltauswirkungen des Vorhabens betreffen
  • das rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Unterschriftenprobenblatt

GRW Antrag – ​Förderschädlichkeit durch Vorhabensbeginn

Im Rahmen des Fördermittelrechts also auch der GRW Förderung versteht man unter „Beginn“ eines Vorhabens grundsätzlich den verbindlichen Abschluss eines zum Vorhaben zählenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages. Hier ist besondere Vorsicht geboten, da der ungenehmigte Abschluss des Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages dem Anreizeffekt widerspricht und somit förderschädlich ist.

Reicht man einen GRW Antrag ein, wird mit der schriftlichen Eingangsbestätigung in den meisten Fällen die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn ausgesprochen. Somit kann mit dem Empfang der Eingangsbestätigung mit dem Vorhaben, jedoch auf eigenes Risiko im Falle eines Negativbescheides, begonnen werden. Dies ist nur empfehlenswert, wenn das Vorhaben auch ohne Förderung und vor allem unter zeitlichem / preislichem Druck realisiert werden würde. Sollte das Vorhaben nur mit einer Förderung durchgeführt werden können, empfehlen wir den Bewilligungsbescheid des Fördermittelgebers abzuwarten.

Was versteht man unter einem ​Vorhabensbeginn?

Als Beginn der Arbeiten für das im GRW Antrag vorgestellte Vorhaben zählen konkret: 
  • das Abschließen eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und/oder Leistungsvertrages
  • der Beginn der Bauarbeiten für das Projekt
  • die erste rechtsverbindliche Verpflichtung zur Bestellung von für das Vorhaben benötigter Ausrüstung
  • eine andere Verpflichtung, die das Projekt unumkehrbar macht

Dabei ist der früheste der zuvor genannten Zeitpunkte ausschlaggebend.

Nicht als Beginn des Vorhabens gelten hingegen: 
  • das Kaufen von Grundstücken
  • Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen oder die Erstellung vorläufiger Durchführbarkeitsstudien
  • Planungen, Bodenuntersuchungen oder sonstige vorbereitende Maßnahmen einschließlich Planungs- und/oder Beratungsleistungen bei Baumaßnahmen (Achtung, die Bauplanung darf nur bis HOAI Stufe 4 beauftragt werden)

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

kostenfreie
GRW-Erstberatung

0391-73863340

Unser unverbindlicher Service für Sie:

kostenfreier
GRW-Check

JETZT PRÜFEN

Lassen Sie Ihren GRW Antrag durch die SubVentCon ​begleiten

Verbessern Sie mit einer professionellen GRW Beratung Ihre Aussichten auf einen positiven Zuwendungsbescheid und beginnen Sie die Mittel der GRW Förderung für Ihren Erfolg zu nutzen! Als zertifizierte und unabhängige Berater erwartet Sie bei der SubVentCon eine qualitativ hochwertige Beratung rund um Ihre Möglichkeiten mit dem GRW Antrag. Mit mehr als 10 Jahren Erfahrung und dem regelmäßigen Kontakt mit sämtlichen Antragsstellen wissen wir genau, worauf es bei einem GRW Antrag ankommt. Neben der ZIM Förderung liegt unser Schwerpunkt auf der GRW Beratung, sodass Sie sich sicher sein können, dass wir uns Ihrem Anliegen mit größter Sorgfalt und höchstem Engagement widmen.

Ziel der Beratung rund um Ihren GRW Antrag

Unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße bietet die GRW-Richtlinie spannende Fördermöglichkeiten für investive Vorhaben, die zur Wirtschaftskraft einer Region beitragen. Durch die professionelle GRW Beratung erfahren Sie schnell und einfach, ob sich Ihre geplanten Vorhaben für die GRW Förderung qualifizieren und erhalten darüber hinaus kompetente Unterstützung in der Konzeptionierung, der Antragsstellung sowie dem Abruf der Fördermittel. Die GRW Beratung erspart Ihnen nicht nur Zeit, sondern auch mühevolle Recherche-Arbeiten, die es braucht, um die besten Aussichten auf eine Förderung zu schaffen. Wir beraten Sie kompetent entlang des GRW Koordinierungsrahmens und der GRW Richtlinie samt aktuellen Neuerungen und entsprechend Ihrem Fördergebiet. In der GRW Beratung erwartet Sie übergreifende Unterstützung aus den Bereichen Fördermittel-, Finanzierungs- und Unternehmensberatung. Die GRW Beratung erfolgt daher ganzheitlich und mit dem aufrichtigen Interesse an Ihrem langfristigen Erfolg!

Was unsere Kunden über uns sagen:

Ablauf der Beratung rund um den GRW Antrag

Unsere Fördermittelberatung für Unternehmen rund um den GRW Antrag lässt sich in verschiedene Teile gliedern. Unsere Unterstützung umfasst die einzelnen Schritte, die vor der Einreichung des GRW Antrags erfolgen, die eigentliche Antragserstellung sowie die Begleitung während der Prüfung des Antrags. In diesem Zeitraum werden sowohl Sie als Antragsteller wie auch wir als Fördermittelberatung und das Förderinstitut, also der Fördermittelgeber, aktiv, um Ihren GRW Antrag voranzubringen. Um Ihnen als Antragsteller einen Überblick zu verschaffen, wann welche Tätigkeiten ausgeführt werden und wer zuständig ist oder auch daran mitwirkt, haben wir in der folgenden Grafik die einzelnen Stufen mit den wichtigsten Aktivitäten in einem Zeitstrahl zusammengefasst und diese den entsprechenden Mitwirkenden zugeordnet. Um sich vorab über Ihre Möglichkeiten mit einem GRW Antrag zu informieren, nutzen Sie gerne unseren GRW-Check.
Für einen ersten Einblick in die Einzelheiten eines GRW Antrags haben wir die Stufen von der Vorprüfung bis hin zur Auszahlung der GRW Fördermittel noch einmal im Detail für Sie erläutert. Unsere Experten unterstützen Sie zuverlässig in Ihrem GRW Antrag und stellen gemeinsam mit Ihnen sämtliche notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen zusammen, die die strengen Anforderungen des Förderinstitutes erfüllen. Nach Erstellung einer gelungenen Vorhabensbeschreibung überreichen wir Ihnen den unterschriftsreifen GRW Antrag zur Einreichung beim Fördermittelgeber!

1. Vor dem GRW Antrag: Vorprüfung Ihres Vorhabens

Damit ein GRW Antrag erfolgreich bewilligt wird, sollte ein Unternehmen vorab sicherstellen, dass es die nötigen Voraussetzungen erfüllt, die es grundsätzlich für die GRW Förderung qualifizieren. Diese Voraussetzungen werden durch die Richtlinie zur Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) vorgegeben. Obwohl die darin genannten Kriterien stark bindend sind, lassen sie einen gewissen Interpretations- und Handlungsspielraum offen. Mit einer stringenten Argumentation und flexiblen Handlungsmöglichkeiten kann auch ein in erster Linie nicht sehr aussichtsreicher GRW Antrag den Förderausschuss überzeugen. Durch kreative Lösungsansätze im Rahmen des Möglichen unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres GRW Antrags. Im Wesentlichen sind folgende Kriterien vor der Erstellung des Förderantrags zu prüfen:
  • der Beginn des Vorhabens und der Erfüllung des Anreizeffektes,
  • der Vorhabenszeitraum und der Frage danach, ob die Dauer des Vorhabens bewilligungsfähig ist,
  • die Art des Unternehmens oder der Betriebsstätte und die Frage danach, ob Branche/Tätigkeit förderfähig ist,
  • der Standort der Betriebsstätte und der Frage danach in welchem Fördergebiet diese liegt,
  • die Größe des Unternehmens und der Frage danach, wie hoch der Fördersatz ausfällt,
  • der Inhalt des Vorhabens,
  • die überregionalen Verteilung des Umsatzes und der Frage danach, ob der Primäreffekt erfüllt wird,
  • die Höhe der Abschreibungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Frage danach, ob das Abschreibungskriterium erfüllt wird.

In der Phase der
Vorprüfung blicken wir gemeinsam mit Ihnen auf die relevanten Voraussetzungen für den GRW Antrag und unterstützen Sie in der Beantwortung sämtlicher Fragen, der Interpretation der Kriterien und dem Handlungsspielraum innerhalb der Richtlinie. Anschließend prüfen wir zusammen, anhand der vorliegenden Daten, wie aussichtsreich ein GRW Antrag für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben ist. Herausforderungen begegnen wir mit einfallsreichen Lösungsansätzen, sodass Ihr GRW Antrag auf die erfolgreiche Förderfähigkeit trifft.
JETZT ZUM KOSTENFREIEN GRW-CHECK

2. Der eigentliche GRW Antrag: Ausarbeitung des GRW Antrags und Vorhabensbeschreibung

Der GRW Antrag ist in der Regel bei dem jeweiligen Landesförderinstitut des entsprechenden Bundeslandes zu stellen. Die GRW Förderung hat bundeslandbezogen geringfügige Unterschiede in der Antragstellung. Damit Ihr GRW Antrag bewilligt wird, sollte Ihre Erläuterung des Projekts verdeutlichen, inwieweit die geplanten Maßnahmen die Wirtschaft der Region stärken und zur ökologischen Nachhaltigkeit des Unternehmens beitragen. Die erste Herausforderung im GRW Antrag besteht darin, den für Ihr Projekt zuständigen Ansprechpartner zu finden und eine aussagekräftige Vorhabensbeschreibung zu formulieren, deren Ergebnisse nachvollziehbar und messbar zum wirtschaftlichen Erfolg in der Region beitragen.

In diesem Schritt sorgen wir dafür, dass Ihr GRW Antrag konkret wird und eindeutig zu den möglichen Förderthemen zugeordnet werden kann. Dabei stellen wir Ihren GRW Antrag so auf, dass er Handlungsspielräume gekonnt ausschöpft und sich Ihre Vorhaben als förderfähig qualifizieren. Welche Themen im Rahmen des GRW Antrags generell von Interesse sind, stellen wir Ihnen nachfolgend vor: 
  • das Errichten neuer Betriebsstätten
  • das Ausbauen der Kapazitäten bestehender Betriebsstätten*
  • die Diversifizierung der Produktion bestehender Betriebsstätten*
  • das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses*
  • die Diversifizierung der Tätigkeit von Betriebsstätten
  • das Erwerben der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
  • Investitionen, die dem Unternehmen ermöglichen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder sofern solcher Normen fehlen, den Umweltschutz im Unternehmen zu verbessern

*  GRW Anträge für Investitionsvorhaben von großen Unternehmen in diesen Themen sind nur bedingt oder nicht förderfähig.

Unsere Experten unterstützen Sie zuverlässig in Ihrem GRW Antrag und stellen gemeinsam mit Ihnen sämtliche notwendigen und aussagekräftigen Unterlagen zusammen, die die strengen Anforderungen des Förderinstitutes erfüllen. Mit Abschluss dieser Phase überreichen wir Ihnen den unterschriftsreifen GRW Antrag zur Einreichung beim Fördermittelgeber!

Sobald der GRW Antrag eingegangen ist, folgt eine schriftliche Eingangsbestätigung, mit der gleichzeitig die Genehmigung zum vorzeitigen Projektbeginn ausgesprochen wird. Dennoch ist hier Vorsicht geboten. Denn mit dieser Genehmigung darf zwar mit dem Vorhaben begonnen werden, ohne dass der Beginn im Sinne der GRW Richtlinie förderschädlich ist, aber der Antrag gilt noch nicht als „bewilligt“. Der vorzeitige Maßnahmenbeginn erfolgt zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Risiko. Das heißt: Der GRW Antrag kann im weiteren Verlauf negativ bescheiden werden und die gewünschte GRW Förderung bleibt aus. Daher empfiehlt es sich, nur den vorzeitigen Vorhabensbeginn zu nutzen, wenn Sie 
  • Ihr Vorhaben auch ohne die GRW Förderung realisieren können
  • oder aufgrund von Beauftragungs- bzw. Angebotsfristen zeitlich unter Druck stehen und daher zeitnah handeln müssen. Sollte die Bestellung jedoch von der Bewilligung des GRW Antrags abhängig sein, ist es ratsam auf einen positiven Bewilligungsbescheid zu warten und somit ein unnötiges Risiko zu umgehen.

Bei Interesse an der partnerschaftlichen Zusammenarbeit für Ihren GRW Antrag treten Sie gerne jederzeit in Kontakt zu uns.

3. Nach dem Einreichen des GRW Antrags: Antragsprüfung und Rückfragen

Nachdem der GRW Antrag erfolgreich beim zuständigen Landesförderinstitut eingegangen ist, wird dieser erfasst und bearbeitet. An dieser Stelle kommen nicht selten diverse Rückfragen sowie die Bitte um weitere Unterlagen auf Sie als Antragsteller zu. Um dem weitestgehend vorzubeugen, hat die Vollständigkeit des GRW Antrags einen hohen Stellenwert in unserer Arbeit. Auf diese Weise kann die Bearbeitungszeit zwischen Antragsstellung und Bewilligung so kurz wie möglich gehalten werden. Sollten doch einmal Rückfragen aufkommen, unterstützen wir Sie zuverlässig und kompetent in der Beantwortung. 

Wichtig ist ebenfalls, sämtliche Unterlagen für den GRW Antrag so aufzubereiten, dass Rückfragen sich schnell erschließen lassen. Unternehmen und die Vorhaben unterscheiden sich teilweise stark in ihrer Art und Weise. Trotzdem muss es dem Sachbearbeiter möglich sein, sich in die Situation hineinzudenken und so Basis der GRW Richtlinie über den GRW Antrag entscheiden zu können. Als kompetenter Partner unterstützen wir Sie darin, Ihren GRW Antrag so fertigzustellen, dass er gut nachvollzogen werden kann und Ihr Anliegen ausdrucksstark präsentiert. Von der Antragstellung bis zur Auszahlung und sorgen wir dafür, dass sich keine Fehler einschleichen, die sich förderschädlich auf Ihren GRW Antrag auswirken könnten.

Sind alle Rückfragen beantwortet und liegen alle Dokumente vollständig vor, kann über den GRW Antrag entschieden werden. Kommt es zu einem positiven Fördermittelbescheid, kann ohne Risiko mit dem Vorhaben begonnen werden.

Im nächsten Schritt läuft das Förderprojekt an. Sie als Antragsteller können erste Bestellungen ausführen. Bevor dies geschieht, sollten je Vorhaben 3 Vergleichsangebote vorliegen haben. Bei der Einholung sind wir Ihnen gern behilflich. Danach können Sie die ersten Tätigkeiten zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens vornehmen und / oder die ersten Anlagen oder Maschinen installieren.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne bei der Durchführung, der Abrechnung und der anschließenden Prüfung Ihres Vorhabens zur Seite. Bei der SubVentCon Fördermittelberatung erhalten Sie eine Full-Service-Beratung mit allen Leistungen aus einer Hand. Von der Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten über die Unterstützung rund um Ihren GRW Antrag bis hin zur Begleitung bei der Durchführung und dem Abruf Ihrer Fördermittel.

4. Nach der Bewilligung des GRW Antrags: Die Projektdurchführung

Im nächsten Schritt startet das Förderprojekt. Sie als Antragsteller können erste Bestellungen ausführen. Bevor dies geschieht, sollten Sie je Vorhaben 3 Vergleichsangebote vorliegen haben. Bei der Einholung und der Feststellung der Wirtschaftlichkeit sind wir Ihnen gerne behilflich. Danach können Sie die ersten Tätigkeiten zur Umsetzung Ihres Bauvorhabens vornehmen und / oder die ersten Anlagen oder Maschinen installieren. Allerdings sind auch hier einige Aspekte zu beachten, um den GRW Zuschuss nicht zu gefährden. 

Zum einen muss den auferlegten Verpflichtungen aus dem Bewilligungsbescheid während des Projekts nachgekommen werden. Zum anderen muss der Vergabeprozess vor der Beauftragung als freihändige Vergabe durchgeführt werden.

Um Fehler zu umgehen und die GRW Förderung nicht zu gefährden, prüfen wir den Bewilligungsbescheid zunächst auf sachliche und fachliche Richtigkeit für Sie. Sollten sich eine unverständliche Kürzung des beantragten Zuschusses oder unnötige Verpflichtungen im Bewilligungsbescheid finden, kann innerhalb einer vierwöchigen Frist Einspruch gegen diesen Bescheid eingelegt werden. Wurde der GRW Antrag ordentlich beantragt, tritt dieser Fall in der Praxis nur sehr selten ein.

Beispielhaft können folgende Verpflichtungen auf Sie als Fördermittelnehmer im Rahmen der GRW Förderung zukommen: 
  • Publizitätspflicht
  • Buchhalterische Abgrenzbarkeit
  • Aufbewahrungspflicht
  • Bürgschaft der Gesellschafter
  • etc.

5. Finanzielle Mittel aus dem GRW Antrag abrufen – Auszahlung der Förderung

Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch gerne bei der Abrechnung und der anschließenden Prüfung Ihres Vorhabens zur Seite. In diesem letzten Schritt gilt es, sich dem finalen Auszahlungsantrag anzunehmen. Außerdem müssen Verwendungsnachweise für die bewilligten Mittel geliefert werden. Bei der SubVentCon Fördermittelberatung erhalten Sie eine Full-Service-Beratung mit allen Leistungen aus einer Hand. Von der GRW Beratung zu Ihren Fördermöglichkeiten über die Unterstützung rund um Ihren GRW Antrag bis hin zur Begleitung bei der Durchführung und dem Abruf Ihrer Fördermittel.

Interesse geweckt?
​Informieren Sie sich jetzt!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

Wie Ihr GRW Antrag von der GRW Beratung ​profitiert

Entscheiden Sie sich dazu, eine GRW Beratung durch uns in Anspruch zu nehmen, erwarten Sie zahlreiche wertvolle Vorteile, die wir Ihnen kurz vorstellen möchten:

Verbesserte Aussicht auf positiven Bescheid

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und dem engen Kontakt zu diversen Antragsstellen und Fördermittelgebern, navigieren wir Sie sicher durch den Fördermitteldschungel, ohne den Blick für das Wichtige zu verlieren. Wir sorgen nicht nur für die Vollständigkeit Ihres Antrags, sondern stellen diesen so auf, dass er über die vorgesehenen Voraussetzungen hinaus geht und durch Kreativität und Innovation besticht. Auf diese Weise erhöhen Sie durch die GRW Beratung gekonnt Ihre Chancen auf eine positive Förderentscheidung und können schon bald mit Ihrem Vorhaben starten!

Fachgerechte Erstellung des GRW Antrags

Unser professionelles Team besteht aus ausgebildeten Fördermittelmanagern und -beratern. Zu unseren Werten in der GRW Beratung gehört ein umfassendes Qualitätsmanagement und das Streben nach langfristigen, gewinnbringenden Lösungen. Zudem sind wir mit den geltenden Voraussetzungen und aktuellen Antragsformen bestens vertraut, sodass wir für Sie nicht nur fachgerechte, sondern stichhaltige Anträge erstellen.

Full-Service-Beratung auf Augenhöhe

Unsere Experten überzeugen in der GRW Beratung nicht nur durch ihr Know-how, sondern auch durch ihr zwischenmenschliches Feingefühl. Beratungen erfolgen bei uns immer auf Augenhöhe und unsere Begleitung verstehen wir als partnerschaftliche Zusammenarbeit. So steht in der GRW Beratung stets das transparente und mandantenorientierte Handeln im Vordergrund.

Zeit- und Aufwandsersparnis

Wir wissen nicht nur um den Aufwand einer hochwertigen Antragstellung, sondern auch um die zeitliche Einspannung im Tagesgeschäft. Während Sie sich weiter um Ihr Kerngeschäft kümmern, sorgen wir in der GRW Beratung dafür, dass von der Analyse der Ausgangssituation über die Antragstellung bis hin zur Auszahlung der Förderung alles entsprechend sorgfältig bearbeitet wird. So werden Sie effektiv durch die GRW Beratung entlastet und wir tun das, was wir am besten können.

Rechtssichere Umsetzung der Förderinhalte

Als Fördermittel- und Unternehmensberater verstehen wir uns als Full-Service-Dienstleister und fokussieren in unserer Arbeit auch die Rechtssicherheit. Unsere GRW Beratung soll nicht nur in Anträgen münden, die überzeugen, sondern die vor allem auch durch die rechtssichere Umsetzung der Förderinhalte garantieren.

Ganzheitliche Betrachtung Ihrer Fördermöglichkeiten

In unserer GRW Beratung kommt Ihnen nicht allein unser Wissen und Erfahrungsschatz rund um die GRW Förderung zugute. Sollten andere Förderprogramme Deutschlands oder gar EU-Förderprogramme bessere Möglichkeiten offerieren, werden wir auch diese für Sie zugänglich machen und für Ihren unternehmerischen Erfolg in Betracht ziehen. Außerdem unterrichten wir Sie im Rahmen der GRW Beratung auch über mögliche Kombinationen von Förderprogrammen, sodass Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten informiert sind. Da wir die Welt der Fördermittel weitreichend durchblickt haben, zeigen wir Ihnen in der GRW Beratung auch Wege auf, die für den Laien nicht erkennbar sind.

Zuverlässige Begleitung in allen Phasen

In der GRW Beratung erwartet Sie nicht nur die reine Beratung, sondern auch die zuverlässige Begleitung in den Phasen vor und nach der eigentlichen Antragstellung. Wir beginnen unsere GRW Beratung mit der Analyse der Ausgangssituation und der Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten. Darin verschaffen wir uns einen ersten Überblick über Ihr Unternehmen, das geplante Vorhaben sowie Ihre Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten. Verlassen Sie sich währenddessen auf Transparenz und Kompetenz. Daraufhin legen wir gemeinsam eine Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens fest. Bei der folgenden Konzeptionierung des Vorhabens sowie dem Förderantrag können Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser innovatives Denken zählen. Dabei beziehen wir notwendige Partner bereits mit ein, holen Angebote zur Kosteneinschätzung ein und formulieren den GRW Antrag für Sie. Anschließend begleiten wir Sie in der Prüfung des Zuwendungsbescheids, bei der Umsetzung von Pflichten, bei der Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden und in sämtlicher Kommunikation mit dem Fördermittelgeber. Zum Schluss unterstützten wir Sie im Abruf der Fördermittel und der Vorbereitung der Prüfung. Dabei umfasst die GRW Beratung den sukzessiven Abruf der Gelder nach Projektfortschritt, das Erstellen von Berichten und Verwendungsnachweisen sowie die Vorbereitung der Prüfung durch den Fördermittelgeber.

Unser unverbindlicher Service für Sie:

kostenfreier
GRW-Check

JETZT PRÜFEN

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

kostenfreie
GRW-Erstberatung

0391-73863340

​Beratung zu den einzelnen Themen des GRW Antrags

Innerhalb der GRW finden sich verschiedene inhaltliche Themen, die sich für eine Förderung qualifizieren. Um Sie möglichst präzise unterstützen zu können, orientiert sich unsere Beratung am jeweiligen Schwerpunkt der Förderung, sodass Ihr GRW Antrag optimal ausgerichtet ist.

Das Errichten neuer Betriebsstätten

  • Eine neue Betriebsstätte im gleichen, in einem neuen Landkreis oder einem anderen Bundesland. Achtung, es gibt unterschiedliche Regelungen zwischen Landkreisen und Bundesländern: Es kann sein, dass keine Förderung möglich ist, wenn die alte Betriebsstätte aufgegeben wird. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.

Das Ausbauen der Kapazitäten bestehender Betriebsstätten*

  • nur KMU
  • Ausbau der Kapazitäten kann der Anbau, Umbau, Neubau oder Umzug sein, aber auch neue zusätzliche Anlagen und Maschinen sowie auch Ersatzinvestitionen d. h. der Austausch alter Maschinen durch neuere. Die ist aber nur möglich, wenn hier über eine Effizienzsteigerung durch Input-Verringerung bei gleichem Output oder Output-Erhöhung bei gleichem Input stattfindet.

Die Diversifizierung der Produktion bestehender Betriebsstätten*

  • Nur KMU
  • dies bedeutet die Änderung des Wirtschaftszweiges. Prämisse hierfür ist die Änderung der Wirtschaftszweigklassifikation. Genauer ist es die Änderung des WZ-Codes in der 4. Stelle. 

Der rechtsstehende Auszug aus dem Klassifikationsserver soll als Beispiel dafür dienen: 

(Quelle: https://www.klassifikationsserver.de/klassService/jsp/common/content.jsf)

Das grundlegende Ändern des gesamten Produktionsprozesses*

  • nur KMU
  • Umstellung des Produktionsprozesses auf ein effizienteres, umweltfreundlicheres Verfahren in der Gesamtheit.

Die Diversifizierung der Tätigkeit von Betriebsstätten

  • Ausweitung der Geschäftstätigkeit, um neue Produkte oder Dienstleistungen zu vermarkten bzw. das Vordringen in neue Märkte oder Geschäftsfelder.

Das Erwerben der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die aus wirtschaftlichen Gründen geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

  • Erwerben einer Betriebsstätte aus der Insolvenz oder aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten heraus. Grundstücke werden nicht gefördert. Die Wertermittlung läuft über ein Gutachten. Die Werte aus dem Gutachten können gefördert werden.

Investitionen, die dem Unternehmen ermöglichen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hinauszugehen oder sofern solche Normen fehlen, den Umweltschutz im Unternehmen zu verbessern

  • Förderung der Mehrkosten, die mit der Investition in den Umweltschutz entstehen.

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

KOSTENLOSER GRW-CHECK

Welche unterschiedlichen ​Antragsformen gibt es beim GRW Antrag?

Grundsätzlich sind zwei unterschiedliche Antragsformen beim GRW Antrag möglich. Für Ihr Vorhaben haben Sie ein Wahlrecht zwischen dem Investitionszuschuss oder dem Personalkostenzuschuss. Dabei ist auch der Personalkostenzuschuss ausschließlich in Verbindung mit einer Investition möglich.

GRW Antrag für sachkapitalbezogene Zuschüsse und Zinsverbilligungen

Bei den sachkapitalbezogenen Zuschüssen, Zinsverbilligungen und dem Investitionszuschuss wird die Investition an sich bezuschusst. Beantragen Sie mit Ihrem GRW Antrag den Investitionszuschuss, kann in diesem Rahmen alles gefördert werden, das aktivierungsfähig ist und im Zusammenhang mit dem Förderzweck Kosten verursacht. Darunter fallen unter anderem die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens, aber auch immaterielle Wirtschaftsgüter.

GRW Antrag für einen Personalkostenzuschuss

Beantragen Sie mit Ihrem GRW Antrag den Personalkostenzuschuss, bemisst sich die Förderung auf die Höhe der im Zusammenhang mit dem Vorhaben anfallenden Personalkosten entsprechend der Maximalbeträge. So muss sich die Jahresbruttosumme eines Dauerarbeitsplatzes im Bundesland Thüringen beispielsweise zwischen mindestens 35.000 EUR und maximal 80.000 EUR bewegen. 

Ein Arbeitsplatz gilt als investitionsgebunden, wenn mit ihm einer Tätigkeit nachgegangen wird, auf die sich die Investition bezieht und wenn er innerhalb der ersten drei Jahre nach Abschluss der Investition geschaffen wird. In der Regel werden die Personalkosten für eine Dauer von 2 Jahren gefördert und die der Förderung zugrunde gelegten Arbeitsplätze müssen mindestens fünf Jahre erhalten bleiben. Im Falle von neu geschaffenen Arbeitsplätzen müssen diese außerdem zu einem überwiegenden Teil eines der folgenden Kriterien erfüllen: 
  • Sie müssen überdurchschnittliche Qualifikationsanforderung stellen.
  • Sie müssen eine besonders hohe Wertschöpfung sichern.
  • Sie müssen in einem Bereich mit besonders hohem Innovationspotenzial angesiedelt sein.

Die Lohnkosten beinhalten dabei den Bruttolohn und die gesetzlichen Sozialabgaben. Zuschüsse der Arbeitsmarktförderung sind hingegen abzuziehen. 

Gemeinsam mit Ihnen evaluieren wir Ihre Situation und entscheiden, welche Variante wir mit Ihrem GRW Antrag beantragen möchten. Dabei richten wir uns danach, welche Variante treffender für Ihr Vorhaben ist, eine positive Förderentscheidung in Aussicht stellt und von welchem Förderprogramm für Unternehmen Sie am meisten profitieren und sich ein Antrag demnach am meisten lohnt.

Wie läuft das ​Bewilligungsverfahren für einen GRW Antrag ab?

Das Bewilligungsverfahren für einen GRW Antrag läuft grundsätzlich wie folgt ab: 
  • Nach dem Einreichen des GRW Antrags erfolgt der Antragseingang bei der zuständigen Stelle.
  • Mit dem Antragseingang erhält der Antragssteller die schriftliche Eingangsbestätigung.
  • Als Nächstes wird der GRW Antrag auf seine Vollständigkeit geprüft.
  • Darauffolgend werden Rückfragen seitens der Förderinstitute gestellt und ggf. Nachforderung verlangt.
  • Letztlich erfolgt der Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid durch den Förderausschuss.

Voraussetzung für die schnelle Bearbeitung und erfolgreiche Bewilligung des GRW Antrags ist die Bereitstellung aller nötigen Dokumente. Daher prüfen wir mit Ihnen vor dem Einreichen des GRW Antrags, ob alle Unterlagen für Maschinen, Anlagen, Gebäude oder Personalzuschüsse vorliegen und vollständig sind. Aufgrund unserer Expertise und unserem routinierten Umgang mit GRW Anträgen wissen wir worauf es ankommt und erkennen schnell, wenn relevante Unterlagen noch fehlen. Vertrauen Sie auf die jahrelange Erfahrung unseres Beraterteams und erhöhen Sie effektiv Ihre Chance auf eine Bewilligung für Ihr Investitionsvorhaben!

GRW Antrag stellen mit der Unterstützung der ​SubVentCon

Bei der SubVentCon Fördermittelberatung finden Sie umfassende Unterstützung rund um den GRW Antrag aus einer Hand. Wir sind nicht nur mit dem GRW Koordinierungsrahmen bestens vertraut, sondern auch mit der GRW Richtlinie und den geltenden Fördervoraussetzungen. Von der Antragsstellung bis hin zur Auszahlung der Fördermittel stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Für ein kostenfreies Erstgespräch nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf und profitieren Sie anschließend von der professionellen GRW Beratung.

Interesse geweckt?
​Lassen Sie sich von uns beraten!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer