SubVentCon GmbH
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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Professionelle und unabhängige Beratung 
    Fördermittel für Digitalisierung
    in den verschiedenen Regionen Deutschlands

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Inhaltsverzeichnis

​Fördermittel für Digitalisierung – erfolgreiche Digitalisierung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen

Die Digitalisierung bringt mit ihren vielen Vorteilen für Unternehmen eine wahre Kettenreaktion ins Rollen: Prozesse können durch sie beschleunigt und vereinfacht werden, wodurch die Effizienz gesteigert und Kosten gesenkt werden. Das wiederum entlastet Mitarbeiter, schafft freie Ressourcen und senkt die laufenden Kosten. Außerdem können Fehlerquellen ausgemerzt und infolgedessen Kunden und Stakeholder zuverlässig zufrieden gestellt werden. Unternehmen mit erfolgreicher Digitalstrategie verzeichnen daher nicht selten ein hohes Umsatzwachstum. 

Die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens wird durch Maßnahmen der Digitalisierung entscheidend beeinflusst. Allerdings erweisen sich diese Maßnahmen häufig als recht kostenintensiv. Besonders kleine und mittelständische Unternehmen können an dieser Stelle auf Fördermittel für Digitalisierung zurückgreifen. Dafür gilt es, einiges zu beachten, um sich für einen Zuschuss für Digitalisierung zu qualifizieren.

Unser Expertenteam von der SubVentCon GmbH weiß um den Umfang dieser Thematik und bietet Ihnen daher professionelle Unterstützung an. Gemeinsam ermitteln wir, welche Fördermittel für Digitalisierung für Ihr Unternehmen und Ihr Vorhaben in Frage kommen und begleiten Sie von der Vorbereitung und Beschreibung Ihres Konzeptes bis hin zur Auszahlung der Förderungen.

​Fördermittel für Digitalisierung - ​Wofür gibt es einen Zuschuss für KMU?

Durch die Bezuschussung der Einführung digitaler Technologien wird die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen gefördert. Der Bund und die Länder forcieren durch lukrative Förderprogramme die Ausschöpfung von Potenzialen im Bereich der Digitalisierung in kleinen und mittelständischen Unternehmen.


Vor allem in Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen unterstützen Fördersätze von bis zu 70 % die Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen.

Der kostenfreie Fördermittel-Check für Unternehmen

Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen  für Sie die Förderfähigkeit ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK

Regionale ​Unterschiede der Fördermittel für Digitalisierung

Um Unternehmen im digitalen Wandel finanziell zu unterstützen, gibt es sowohl bundesländerübergreifende als auch bundeslandspezifische Digitalisierungs-Fördermittel-Programme. Zu den bundesweiten Förderprogrammen zählen beispielsweise die Programme „Digital Jetzt“, „Go digital“ oder „Go Inno“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie verschiedene zinsgünstige Digitalisierungs- und Innovationskredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aber auch andere Investitions- und Förderbanken eröffnen attraktive Angebote für Fördermittel zur Digitalisierung. Je nach Bundesland fällt die maximale Höhe der Förderung zwischen 4.000 EUR (BAFA) und 25 Mio. EUR (KfW Digital) aus. Schleswig-Holstein ist dabei aktuell das einzige Bundesland ohne bundeslandspezifisches Förderprogramm. 

Neben Fördermitteln für Digitalisierung können Unternehmen außerdem von weiteren Fördermitteln der Bundesländer in verschiedenen Bereichen profitieren.

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Welche Maßnahmen werden durch Fördermittel zur Digitalisierung ​bezuschusst?

Grundsätzlich soll mit Hilfe der verschiedenen Fördermittel für Digitalisierung die digitale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes gestärkt werden. Darunter fallen alle Vorhaben mit dem Ziel der Digitalisierung bestehender Prozesse, der Verbesserung der IT-Sicherheit und der Entwicklung neuer digitaler Lösungen und Plattformen. 


Die Vorhaben im Überblick: 
  • Investitionen in externe Beratungsleistungen
  • Investitionen in Software und/oder Hardware
  • Investitionen in die Qualifizierung der MitarbeiterInnen in Digitalthemen
Gefördert werden Beratungsleistungen, um mit dem Fördermittelempfänger ein solides Digitalisierungskonzept auszuarbeiten, Soft- und Hardware um die Implementierung der Digitalisierungsmaßnahmen sicher zu stellen und Qualifizierungsmaßnahmen, um die Akzeptanz der Digitalisierungsmaßnahmen bei den Mitarbeitern zu erhöhen.


Die konkrete Förderhöhe ist dabei jeweils von der Größe des Unternehmens und weiteren Faktoren abhängig, wie beispielsweise davon, ob das Unternehmen in einer strukturschwachen Region angesiedelt ist. Grundsätzlich fallen die Fördermittel für Digitalisierung in Höhe von ca. 30 - 50 % aus.

Wer wird mit Fördermitteln für Digitalisierung ​bezuschusst?

Um sich als Unternehmen für Fördermittel für Digitalisierung zu qualifizieren, müssen diese eine Reihe an Voraussetzungen erfüllen: 

    1. Für den Förderantrag muss das Digitalisierungsvorhaben ganzheitlich in Form eines erfolgversprechenden Konzepts (Vorhabensbeschreibung) vorgelegt werden.
    2. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht eingeleitet worden sein.
    3. Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in welcher das Investitionsvorhaben erfolgt.

Darüber hinaus werden - je nach Förderprogramm und in Abhängigkeit des Bundeslandes - weitere Voraussetzungen festgelegt. Um diese ausführlich und in Hinblick auf die Umsetzung in Ihrem Unternehmen zu ermitteln, raten wir Ihnen zu einer individuellen Fördermittelberatung in unserem Hause. Unser Expertenteam kann auf einen weitreichenden Erfahrungsschatz und die erforderliche Expertise zurückgreifen und Sie daher kompetent und zuverlässig in Fragen rund um Ihr Vorhaben unterstützen. Profitieren Sie von unserem bewährten Fachwissen und von den finanziellen Möglichkeiten, die im Rahmen Ihres Digitalisierungsvorhabens auszuschöpfen sind! 

Mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck haben Sie bereits jetzt die Möglichkeit, sich einen ersten Eindruck über die für Sie in Frage kommenden Fördermittel für Digitalisierung zu verschaffen. Noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich individuell und umfassend von uns beraten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! 

Weitere Infos für Sie?
​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN

Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

​​​​Fördermittel für Digitalisierung in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Zur Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen gibt es vielfältige Förderprogramme von Bund und Länder. Neben den Förderprogrammen des Bundes "go-digital" und "Digital Jetzt" stellen auch die einzelnen Länder mehr oder weniger lukrative Förderprogramme für die unterschiedlichsten Digitalisierungsvorhaben bereit.


Der Vorteil der Förderprogramme für die Digitalisierung von unternehmen in den neuen Bundesländern, ist der Umfang der Förderung und der bessere Zugang. Während "go-digital" nur für Beratungen durch zertifizierte Beratungsunternehmen nutzbar ist und "Digital Jetzt" durch die hohen Antragszahlen und ein implementiertes Losverfahren sehr schwer zugänglich ist, können die Förderprogramme der Bundesländer mit einer ordentlichen Antragsstellung schnell genehmigt und für verschiedenste Themen und mit freier Auswahl der Dienstleister durchgeführt werden.

BIG Digital - Brandenburg

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) inklusive Handwerksbetriebe mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Brandenburg. 


Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

  • Digitalisierungsmaßnahmen im eigenen Unternehmen 
Das bedeutet es wird der 
  • Erwerb von Hard- und Software  (z. B. PC´´ s, Telefone und Büro- oder Betriebssysteme) sowie
  • Anlagen und Maschinen im Zuge einer Gesamtmaßnahme
Wie wird gefördert?

Vorhabensdauer, Höhe der Förderung und Fördersätze

Zuschuss in Höhe von 50%, max. jeweils 50.000,00 EUR für Beratung und Schulung und max. 500.000,00 EUR für  Implementierung bei einer Laufzeit von maximal 6 Monaten für den Bereich Beratung und Schulung und maximal 36 Monaten für den Bereich Implementierung,

E-Business - Sachsen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz bzw. Betriebsstätte im Freistaat Sachsen. Begünstigt werden Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft, Freiberufler und Existenzgründer.

Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

  • Planung, Konzipierung und Vorbereitung von Projekten
  • technische Realisierung
  • Erwerb von Software (keine Standardsoftware) und für deren Nutzung notwendige Hardware
  • Einführung der entwickelten Lösungen, inkl. Schulungen
Wie wird gefördert?

Vorhabensdauer, Höhe der Förderung und Fördersätze

  • Beratungsleistungen, Planung, Konzipierung und Vorbereitung (bis zu 5 Tagewerke, höchstens 900 EUR/Tag)
  • Fremdleistungen bei der technischen Realisierung
  • den Neuerwerb projektspezifischer Soft- und Hardware
  • Fremdleistungen bei der Einführung in die betriebliche Praxis (z. B. Schulungen), höchstens bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Digital Innovation - Sachsen-Anhalt

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Unternehmen

Antragsberechtigt sind sämtliche kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.


Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

  • investive Digitalisierungsvorhaben, die in einer oder mehreren Betriebsstätten im Land Sachsen-Anhalt 
  • Zuschüsse für die Entwicklung neuer innovativer digitaler Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren und Vermarktungsaktivitäten sowie
  • neue technologiebasierte Geschäftsmodelle
Das bedeutet es wird der 
  • Erwerb von Hard- und Software  (z. B. PC´´ s, Telefone und Büro- oder Betriebssysteme) sowie
  • Anlagen und Maschinen (die haptische Schritte im Unternehmen ersetzen)
Wie wird gefördert?

Vorhabensdauer, Höhe der Förderung und Fördersätze

Es werden Ausgaben für projektbezogenes zusätzliches Personal, Sachausgaben, Leistungen Dritter sowie notwendige Investitionen in die technische Ausstattung, wie folgt, gefördert:

  • Personalausgaben zu Pauschalsätzen zwischen 13,00 und 24,00 EUR/h
  • alle weiteren Ausgaben mit einem Zuschuss von bis zu 70%
Der Förderumfang ist auf 70.000 EUR beschränkt. Die Mindestförderung beträgt 3.000 EUR.

Digitalbonus - Thüriungen

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte Unternehmen

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Baugewerbe sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberufler*innen. 

Was wird gefördert?

Förderfähige Vorhaben

  • Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für IuK-Software und Iuk-Hardware einschließlich Ausgaben für externe Dienstleistungen zur Migration und Portierung von IT-Anwendungen und Systemen.
  • Digitalisierung von Betriebsprozessen
  • Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen
  • Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen
Wie wird gefördert?

Vorhabensdauer, Höhe der Förderung und Fördersätze

Die Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen und dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen. Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

KOSTENLOSER FÖRDERMITTEL-CHECK

F&E Förderung - Förderung von Digitalisierung in Bereich der digitalen Produktentwicklung

Die Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Prozesse ist meist sehr umfangreich. Da die meisten Förderprogramme zur Digitalisierung die Themen  Forschung, Entwicklung und Innovation tangieren, können Maßnahmen zur Entwicklung neuer Produkte vor allem durch Förderprogrammen für Forschung & Entwicklung bezuschusst werden. Dies hat zwei Vorteile:

  1. Die Förderhöhen und die Fördersätze für F&E Projekte sind weitaus größer als für Digitalisierungsprojekte.
  2. Die F&E Förderprogramme sind keine De-minimis-Beihilfen und somit mehrfach und in großem Umfang nutzbar.
Mit Fördersätzen von bis zu 80 % und Fördergrenzen im mittleren 6-stelligen Bereich sind Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderprogramme eine bessere Alternative zur Digitalisierungsförderung für die Entwicklung neuer Produkte, Dienstleistungen und Prozesse.

Interesse geweckt?
​Lassen Sie sich von uns beraten!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer