SubVentCon GmbH
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Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Unabhängige und kompetente Beratung zu 
    Fördermitteln in MV 
    in Form von Zuschüssen, Förderdarlehen, Bürgschaften und Beteiligungen 

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Inhaltsverzeichnis

​Fördermittel MV – Zuschüsse für starke Unternehmen

Ziel jeder an der Landespolitik der Bundesländer individuell ausgerichteten Förderprogramme ist eine gesunde Infrastruktur sowie eine wettbewerbsfähige Wirtschaftslage regionaler Unternehmen. So fließen auch Fördermittel in MV in Maßnahmen zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit von kleinen und mittelständischen Unternehmen, um sich sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene im Wettbewerb aussichtsreich positionieren zu können. Angefangen von EU-Mitteln über Bundesmittel bis hin zu Landesmitteln werden von den Ministerien des Landes, wie dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern sowie dem Innenministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern genutzt, um neue Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern zu entwickeln und bereitzustellen. Die Vergabe der Fördermittel in MV erfolgt zum einen über das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI), zum anderen vergibt die Technologie-Beratungs-Institut GmbH (TBI) im Auftrag der NORD/LB Förderungen im Bereich F&E.

Im Zuge der Fördermittelberatung stehen wir von der SubVentCon GmbH unseren Mandanten als Unterstützer bei der Antragstellung, der Begleitung und der Abwicklung von Fördervorhaben zur Seite. Dank unserer jahrelangen Zusammenarbeit mit der TBI sowie dem LFI bezüglich Fördermitteln in MV können wir im Rahmen unserer Tätigkeit auf ein ausgedehntes Netzwerk und einen reichhaltigen Erfahrungsschatz zurückgreifen.

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ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK

Fördermittel in ​MV – Förderprogramme mit Zuschüssen

Ob Investition, Forschung und Entwicklung, Innovation, Digitalisierung, Energie, Personal oder Weiterbildung - attraktive Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern existieren im Zusammenhang mit dem Ost-West-Ausgleich zu vielfältigen Themen:

Fördermittel in MV für Investitionen

Dauerhaft Arbeitsplätze schaffen oder sichern, neue Fachkräfte ausbilden – vor diesem Hintergrund werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft inklusive des Tourismus mit Förderprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Vor allem kleine, mittelständische und große Unternehmen mit einem überregionalen Absatzmarkt profitieren durch diese Fördermittel in MV. Die Bundesländer – wie auch das Land Mecklenburg-Vorpommern – nutzen diese Maßnahmen zum Ausbau der regionalen Infrastruktur und auch zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Wirtschaftsstandort.

Fördermittel in MV für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben

Ein Zuschuss in Mecklenburg-Vorpommern von bis zu 80% motiviert Unternehmen zu vermehrter Investitionstätigkeit im Bereich Forschung und Entwicklung. Das Land senkt durch Förderprogramme, die auf die Entwicklung innovativer Produkte und auf Wissens- sowie Technologietransfer ausgerichtet sind, das Investitionsrisiko und erwirkt somit eine Erhöhung der Forschungstätigkeit in Forschungseinrichtungen und Unternehmen.

Fördermittel in MV für Digitalisierung

Die Entwicklung neuer, innovativer digitaler Produkte und Produktionsprozesse, Geschäftsmodelle und Geschäftsabläufe sowie weitere digital motivierte – und IT-orientierte Maßnahmen werden hauptsächlich im Rahmen der Digitalisierung mit Förderungen aus Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst. Mit bis zu 50% fließen Fördermittel aus MV in die Planung und Umsetzung intensiver Digitalisierungsprojekte mit dem Ziel, die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft bzw. der Unternehmen zu fördern.

Fördermittel in MV für Energie

Im Rahmen der Zuschüsse in Mecklenburg-Vorpommern für Energie liegt der Fokus auf intensiven Maßnahmen, welche auf die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Integration von erneuerbaren Energien auf sämtlichen Unternehmensebenen abzielen. Mit bis zu 60% unterstützen diese finanziellen Hilfen die Energiewende und belohnen ökologisches Handeln von Unternehmen sowie die Verringerung von CO²-Emissionen. Diejenigen, die Energieeffizienz als Wettbewerbsfaktor nutzen, werden ebenfalls mit Energie-Fördermitteln aus MV bezuschusst.

Fördermittel in MV für Personal

Der Wissenstransfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft ist ein entscheidender Faktor im Zuge von Innovationsprozessen von Unternehmen. So bezuschussen viele Länder - wie auch Mecklenburg-Vorpommern - Innovationsassistenten, welche sowohl zum Transfer von Wissen als auch zur Generierung neuer Produkte und Verfahren beitragen. Die Fördermittel in MV werden je Stelle ausgegeben und decken in der Regel bis zu 50% der Personalausgaben.

Fördermittel in MV für Weiterbildung

Die Weiterbildung der eigenen Arbeitskräfte steigert nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, sie dient auch als Basis für ein positives Image als attraktiver Arbeitgeber und trägt damit zur Akquise und Sicherung von Fachkräften entscheidend bei. Mit Förderprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern werden Unternehmen mit einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik unterstützt. Unter bestimmten Voraussetzungen erlangen die Zuschüsse in MV eine Höhe von bis zu 75%.

Für erste Informationen zu passenden Förderprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern für Ihr Vorhaben nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Fördermittel-Check. Geht es ums Detail, laden wir Sie zu einem kostenlosen Erstgespräch mit unserem erfahrenen und geschulten Team ein, welches Sie ganzheitlich zum Thema Fördermittel in MV in Bezug auf Ihr Anliegen berät.

​Investitions- und F&E-Fördermittel in Mecklenburg-Vorpommern

Sonderprogramm I: Tourismus
Investitionen bis zu 50% Zuschuss

Das Sonderprogramm I können sämtliche Unternehmen der Tourismusbranche in Mecklenburg Vorpommern in Anspruch nehmen. Gefördert werden sämtliche Investitionen ab 25.000 EUR in die Qualitätsverbesserung der Ausstattung bzw. der Angebotsverbesserung mit einem Zuschuss von bis zu 50%.

Sonderprogramm II: Unternehmen  
bis zu 50% Zuschuss

Das Sonderprogramm II können sämtliche Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit Sitz in MV in Anspruch nehmen. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten aber auch der Ersatz von Anlagen und Maschinen mit einem Zuschuss von bis zu 50%.

F & E - Förderung 
bis zu 80% Zuschuss

Unternehmen mit Sitz in MV die einzeln oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen. durchführen wollen erhalten eine Zuschuss von bis zu 80%

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Fördermittel in MV: Die neuen ​GRW Förderprogramme in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Verringerung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise hat das Land Mecklenburg-Vorpommern über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern das Förderprogramm GRW um bis zu 20% Zuschuss aufgestockt und in drei neue Sonderprogramme aufgeteilt. Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ des Bundes und der Länder, kurz GRW, wurde 1969 ein zentrales Instrument für eine ausgewogene regionale Entwicklung vor allem wirtschaftsschwacher Regionen umgesetzt.

Diese Fördermittel in MV sollen Unternehmen motivieren auch in Zeiten von Corona Investitionen zu tätigen. Ebenso wurde das F&E Förderprogramm verlängert, um auch weiterhin Innovation in Mecklenburg-Vorpommern voranzutreiben. Vor diesem Hintergrund werden aktuell Investitionen für Gebäude, Anlagen und Maschinen für Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe und Investitionen in die Qualitätsverbesserung der Ausstattung von Beherbergungsstätten sowie Investitionen der Modernisierung für touristische Speisegaststätten mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 50% gefördert. Projekte der Forschung, Entwicklung und Innovation werden hingegen mit bis zu 80% Zuschuss unterstützt. Konkret ergeben sich dadurch die folgenden Programme:

​Sonderprogramm I: Bis zu 50% Zuschuss für Tourismus Investitionen – Investitionszuschüsse für Beherbergungsstätten

Das Sonderprogramm I ist Bestandteil der Landesrichtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft und unterliegt damit den allgemeinen Fördervoraussetzungen der GRW. Dieses Unterstützungsprogramm stellt Fördermittel in MV für sämtliche Beherbergungsunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bereit, die sich für eine Förderung qualifizieren.

Gefördert werden sämtliche Investitionen ab 25.000 EUR in die Qualitätsverbesserung der Ausstattung bzw. der Angebotsverbesserung. Durch die Erweiterung des Koordinierungsrahmens um die Kleinbeihilfen- und Deminimis-Regelung entstehen Möglichkeiten auf Fördermittel in MV von bis zu 50% Zuschuss.
Fördermittel in MV: Wer wird durch das Sonderprogramm I gefördert?
Antragsberechtigt sind Beherbergungsunternehmen (inkl. Betreiber von Campingplätzen) mit Betriebsstätten in Mecklenburg-Vorpommern, die mindestens 30% des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erwirtschaften. Außerdem wird der Erhalt oder die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen vorausgesetzt. Sollte es sich bei dem Vorhaben um ein Erweiterungsvorhaben handeln, ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauerarbeitsplätze um 5% zu steigern, oder die Investitionssumme bezogen auf ein Jahr muss die durchschnittlich verdiente Abschreibungssumme der letzten drei Jahre um 25% übersteigen.
Fördermittel in MV: Wie wird durch das Sonderprogramm I gefördert?
Die Vorhabensdauer beschränkt sich auf maximal 36 Monate, der Prüfzeitraum hingegen auf 5 Jahre nach Vorhabensbeendigung. Die Förderhöchstsätze sind dabei gestaffelt nach der Unternehmensgröße. Bereits erhaltene oder beantragte andere Fördermittel in MV wirken sich vermindernd auf den Förderhöchstsatz aus.

  • Kleine Unternehmen bis zu 50%
  • Mittlere Unternehmen bis zu 40% 
  • Große Unternehmen bis zu 30%
Fördermittel in MV: Was wird durch das Sonderprogramm I gefördert?
Unter die förderfähigen Vorhaben fallen:

  • Investitionen zur Qualitätsverbesserung der Ausstattung
  • Investitionen zur Qualitätsverbesserung des Angebots
  • Die Erhaltung oder Schaffung von mit dem Vorhaben verbundenen Arbeitsplätzen
  • Modernisierungen mit dem Ziel der Steigerung der Energieeffizienz bzw. Verbesserung der Klimafreundlichkeit.

Unter die Qualitätsverbesserung des Angebots fallen dabei Investitionen in zusätzliche sowie andere, verbesserte Angebote. Orientierung für die Beurteilung der Zusätzlichkeit gibt ein vom Unternehmen angewandter Qualitätsstandard (Kriterienkatalog für die Deutsche Hotel- bzw. Beherbergungsklassifizierung des DEHOGA). Durch die Einordnung des Zustands vor Vorhabensbeginn und dem direkten Vergleich des Zustands nach Abschluss des Vorhabens kann die Steigerung nachvollziehbar gemacht werden.

Die geplanten Investitionen müssen das Ziel verfolgen, mittels der bereitgestellten Fördermittel in MV eine bessere Bewertung bei der Klassifizierung zu erlangen oder eine höhere Zertifizierung zu erschließen, neue Kundengruppen zu erreichen oder die Nebensaisonzeiten stärker zu nutzen. Notwendige Nebenleistungen zur Begleitung bevorstehender Investitionen, wie z.B. Elektro- oder Malerleistungen sind ebenfalls förderfähig.

​Sonderprogramm II: Investitionszuschüsse in Höhe von bis zu 50% für Unternehmen

Um zu den wirtschaftlich schwierigen Zeiten Anreize für Investitionen im verarbeitenden Gewerbe zu setzten, wurde der bundesweite Koordinierungsrahmen in die Landesregelungen überführt. So soll die Beschäftigungs- und Einkommenssituation im Land Mecklenburg-Vorpommern durch Fördermittel in MV verbessert und die Wirtschaft nachhaltig gestärkt werden. Mit der Anpassung der Landesregelungen an den neuen Koordinierungsmaßnahmen erweitert das Land seine Förderpraxis für die Investitionsförderung aus der GRW.

Die Fördermittel in MV des Sonderprogramms II können sämtliche Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes mit Sitz in MV in Anspruch nehmen. Gefördert werden grundsätzlich Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, aber auch der Ersatz von Anlagen und Maschinen. Im Rahmen der Bundesregelung werden Kleinbeihilfen Investitionen im verarbeitenden Gewerbe zukünftig mit bis zu 20 Prozentpunkten zusätzlich gefördert und es entstehen mögliche Förderungen von bis zu 50% Zuschuss. Als Voraussetzung für die Bewilligung der Fördermittel in MV gilt erneut der Erhalt oder die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen.
Fördermittel in MV: Wer wird durch das Sonderprogramm II gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft nach § 2 Gewerbesteuergesetz mit förderfähigem Geschäftsgegenstand im Bereich des verarbeitenden Gewerbes, die in Mecklenburg-Vorpommern investieren.

Ein Investitionsvorhaben kann gefördert werden, wenn der sogenannte Primäreffekt erfüllt wird. Dafür müssen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die regelmäßig überregional (über 50 km ab Betriebsstätte hinaus) abgesetzt werden.
Fördermittel in MV: Wie wird durch das Sonderprogramm II gefördert?
Die Bereitstellung der Fördermittel in MV des Unterstützungsprogramms für Investitionen im verarbeitenden Gewerbe erfolgt im Rahmen der GRW. Die Vorhabensdauer beschränkt sich auf maximal 36 Monate, der Prüfzeitraum hingegen auf 5 Jahre nach Vorhabensbeendigung. Als Bedingung gilt der Erhalt oder das Schaffen von Arbeitsplätzen sowie die Einhaltung des Abschreibungskriteriums. Für die Höhe des Zuschusses zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten dienen die Unternehmensgröße sowie die Förderwürdigkeit im Einzelfall als Maßstab.

  • Kleine Unternehmen bis zu 45% 
  • Mittlere Unternehmen bis zu 35% 
  • Große Unternehmen bis zu 25%

Der Basisfördersatz kann um bis zu 5 Prozentpunkte aufgestockt werden, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt wird:

  • Das Vorhaben steht im Standortwettbewerb
  • Das Vorhaben beinhaltet eine Ansiedlung von zentralen Unternehmensfunktionen
  • Es kommt zu einer Ansiedlung oder Erweiterung von Unternehmen in besonders strukturschwachen Regionen
  • Das Vorhaben zeigt sich besonders innovativ und ist mit hohen F&E-Potenzialen verbunden
  • Das Vorhaben beinhaltet Anstrengungen des Unternehmens zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben oder beim Umweltmanagement 
  • Das Unternehmen ist im Sinne des Tarifvertragsgesetzes an einen Tarifvertrag gebunden

Auch hier können andere, bereits erhaltene oder beantragte Fördermittel in MV die maximale Förderhöhe vermindern. Außerdem wird ein Abzug vom Basisfördersatz um 5 Prozentpunkte vorgenommen, wenn geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze einer geringere als tarifgleiche Vergütung erhalten.

Der Höchstbetrag der Fördermittel in MV dieses Sonderprogramms ist auf 1,8 Millionen EUR pro Unternehmen bzw. den beihilferechtlichen Spielraum des Unternehmens begrenzt.
Fördermittel in MV: Was wird durch das Sonderprogramm II gefördert?
Im Rahmen dieses Sonderprogramms erhalten folgende Vorhaben Fördermittel in MV:

  • Errichtungsinvestitionen
  • Erweiterungsinvestitionen
  • Investitionen zur Diversifizierung der Produktion
  • Investitionen zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Investitionen zum Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die schließen musste oder ohne diesen Erwerb schließen hätte müssen
  • Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses

Für Fördermittel in MV zuwendungsfähig sind sämtliche Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie Eigenleistungen oder Investitionsvorhaben mit zuwendungsfähigen Ausgaben unter 50.000 EUR.

Sonderprogramm III: Bis zu 50% Zuschuss für Investitionen in die Modernisierung für touristische Speisegaststätten

Um die Wettbewerbsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns als Tourismusstandort zu stärken, werden regelmäßig Fördermittel in MV an das touristische Angebot gerichtet. Sie sollen der Steigerung der Attraktivität der Übernachtungs- und Gastronomiestätten dienen. Da auch in diesem Wirtschaftszweig viele KMU von der Corona-Pandemie schwer betroffen sind, sollen entsprechende GRW Förderungen helfen die Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen zu erleichtern.
Fördermittel in MV: Wer wird durch das Sonderprogramm III gefördert?
Als antragsberechtigt gelten Restaurants mit herkömmlicher Bedienung gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ-Code 56.10.1), die ein überregionales Einzugsgebiet haben. D.h. dass mehr als 50 Prozent des Umsatzes der Speisegaststätte mit Kunden erwirtschaftet werden, deren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern liegt. In der Regel trifft dies auf Speisegaststätten zu, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören oder in Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen liegen. In Ausnahmen können Speisegaststätten ihren überregionalen Absatz im konkreten Einzelfall nachweisen. Außerdem wird der Erhalt oder die Schaffung von Dauerarbeitsplätzen vorausgesetzt. 
Fördermittel in MV: Wie wird durch das Sonderprogramm III gefördert?
Die Investitionsförderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Die Vorhabensdauer darf 24 Monate nicht überschreiten. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 200.000 EUR und ist abhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße: 

  • 50% für kleine Unternehmen
  • 40% für mittlere Unternehmen
  • 30% für große Unternehmen

Andere bereits beantragte oder erhaltene GRW Förderung in MV kann den maximalen Zuschuss entsprechend vermindern.
Fördermittel in MV: Was wird durch das Sonderprogramm III gefördert?
Zu den förderfähigen Vorhaben der Modernisierungsförderung zählen Investitionen zur Verbesserung des Angebotes, die die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands deutlich übersteigen. Für den GRW Zuschuss qualifizieren sich somit: 

  • Das Errichten von Außenbereichen, z.B. eine überdachte Terrasse
  • Das Anlegen von Spielplätzen
  • Die Schaffung von Stellplätzen
  • Das Anschaffen von Kühl- und/oder Gefrierzellen
  • Das Anschaffen von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen/ Connected Cooking
  • Das Anschaffen und Einbauen von fest installierten Buffets

Von der GRW Förderung ausgeschlossen sind Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen sowie zuwendungsfähige Ausgaben unter 20.000 EUR.

Weitere Infos für Sie?
​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN
Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

Fördermittel in MV für Digitalisierung: ​DigiTrans unterstützt bei der digitalen Transformation

Potenzielle Gründer, StartUps, kleine und Kleinstunternehmen aber auch mittlere Unternehmen sehen sich heute den Herausforderungen der digitalen Transformation gegenüber. Um KMU auf dem Weg in die Digitalisierung zu helfen, stellt das Land Investitionsförderungen zur Verfügung, die Unternehmensinvestitionen im Bereich der Digitalisierung erleichtern sollen. Auf diese Weise sollen innovative Ideen für neue, digitale Geschäftsmodelle und Lösungen für die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse forciert werden. Die Landesregierung stellt in diesem Zusammenhang das Förderprogramm DigiTrans vor:
Fördermittel in MV: Wer wird durch das Förderprogramm DigiTrans gefördert?
Zu den antragsberechtigten Unternehmen zählen kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Haupterwerb und Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern. Außerdem dürfen Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR nicht überschreiten, um sich für diese Fördermittel in MV zu qualifizieren. 
Fördermittel in MV: Wie wird durch das Förderprogramm DigiTrans gefördert?
Bei diesem Investitionszuschuss handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der als De-minimis-Beihilfe gewährt wird. Kleine und Kleinstunternehmen können von einer Förderung in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben profitieren. Für mittlere Unternehmen liegt die Höhe der Fördermittel in MV bei 35%.
Fördermittel in MV: Was wird durch das Förderprogramm DigiTrans gefördert?
Gegenstand dieser Förderung für Investitionen in Mecklenburg-Vorpommern sind Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens von 8.000 EUR bis 20.000 EUR (im Einzelfall bis zu 100.000 EUR), welche der Umsetzung des Projektes dienen. 

Von der Investitionsförderung ausgeschlossen sind Standardhardware und Standardsoftware.

​F & E Fördermittel in MV – Bis zu 80% Förderung für Unternehmen

Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern die einzeln oder im Verbund mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen ein Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben im Bereich der Prozesse, Produkte oder Dienstleistungen durchführen wollen erhalten Fördermittel in MV, die einen Zuschuss von bis zu 80% umfassen.

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 10.04.2015, fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern Forschungs- und Entwicklungsprojekte aus den FuE-Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. 

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Projekte einen Neuheitscharakter besitzen und von technischem Risiko geprägt sein. Die Vorhaben können als Einzel- oder Verbundprojekte umgesetzt werden, wobei erhöhte Zuschüsse für Verbundvorhaben bereitgestellt werden. Um Fördermittel in MV für ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Verbund zu erhalten, muss ein Unternehmen in Zusammenarbeit mit mindestens einer Forschungseinrichtung auftreten. Diese Forschungseinrichtung muss an der Konzeption des F&E-Vorhabens mitwirken, zu seiner Durchführung beitragen und seine Risiken und Ergebnisse teilen. Dabei muss das Teilprojekt der Forschungseinrichtung mindestens 1/10 des gesamten Projektvolumen ausmachen, darf aber nicht mehr als 3/7 des Gesamtvorhabens überschreiten.
Fördermittel in MV: Wer wird durch F&E Fördermittel in MV gefördert?
Antragsberechtigt sind kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Der in dieser Verwaltungsvorschrift verwendete Begriff des Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft richtet sich nach dem geltenden Gewerbesteuergesetz und umfasst nicht die Unternehmen, die nach diesem Gesetz von der Gewerbesteuer befreit sind.
Fördermittel in MV: Wie wird durch F&E Fördermittel in MV gefördert?
Die Höhe der Innovationsförderung misst sich an der Größe des Unternehmens sowie an der Beteiligung einer oder mehrerer Forschungseinrichtungen.

  • Kleine Unternehmen bis zu 70% (einzeln)/ 80% (Verbund)
  • Mittlere Unternehmen bis zu 60% (einzeln)/ 75% (Verbund)
  • Große Unternehmen bis zu 50% (einzeln)/ 65% (Verbund)
Fördermittel in MV: Was wird durch F&E Fördermittel gefördert?
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in den Kategorien industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können durchgeführt werden als einzelbetriebliche Vorhaben eines Unternehmens oder als Verbundvorhaben zwischen einem Unternehmen und einer oder mehreren Forschungseinrichtungen, die wirksam zusammenarbeiten. Konkret ergeben sich folgende förderfähigen Ausgaben:

  • Personalausgaben
  • Ausgaben für vorhabensspezifische Instrumente und Ausrüstung
  • Technisches Wissen von Dritten sowie Gemeinkosten
  • Auftragsforschungen

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Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

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Geförderte ​Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen als Fördermittel MVs

Das LFI bezuschusst Finanzierungen durch geförderte Darlehen. Dadurch beteiligt sich das Land an den von den Hausbanken unerwünschten Risikogeschäften, indem mittels Zuschüssen das Risiko für die Hausbanken deutlich abgemindert wird. Die Voraussetzung für diese Förderung aus MV ist grundsätzlich die Ablehnung einer Finanzierung der Hausbank. Um einen Antrag formgerecht einzureichen, sind bankfähige Unterlagen erforderlich. Zu diesen zählen unter anderem ein detaillierter Investitionsplan, ein Liquiditätsplan über 1-3 Jahre sowie eine Kapitalertragsvorschau innerhalb eines Finanzplanes.

Unser Experten-Tipp: Um Zinsvergünstigungen und bessere Konditionen für eine Finanzierung zu erwirken, ist es stets vorteilhaft, als Unternehmer Kunde mehrerer Banken zu sein. Diese Konkurrenzsituation unter den Kreditinstituten lässt sich in Verhandlungen clever nutzen.


Ist das Finanzierungsrisiko eines Vorhabens für Hausbanken zu hoch, besteht für Unternehmen die Option einer Bürgschaft der Länder. Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern senkt mit der Ausstellung einer Ausfallbürgschaft das Risiko der Hausbank um bis zu 80%. Dieses trägt entscheidend zur Erleichterung einer Kreditbewilligung für KMU, die über ein erfolgsträchtiges Konzept, einen Finanz- und üblicherweise auch einen Businessplan verfügen, bei. Weitere Qualifikationen erweisen sich ebenfalls im Rahmen einer Inanspruchnahme einer Ausfallbürgschaft als Fördermittel in MV als vorteilhaft.


Als letzte Chance, eine Finanzierung durch die Hausbank zu erwirken, erweisen sich häufig Beteiligungen. Diesbezüglich bedienen sich Unternehmen staatlichen Beteiligungs- oder Mikromezzanin-Kapitals, welches durch die MBG Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen einer Förderung in MV bereitgestellt wird. Mit Hilfe dieser Fördermittel in MV wird die Eigenkapitalquote von Unternehmen verbessert und somit die Voraussetzung für eine erleichterte Kreditvergabe geschaffen. Von dieser Entschärfung des Kreditrisikos der Banken profitieren vor allem Unternehmensgründer oder Unternehmen in Krisensituationen.

​Beratung zur Finanzierung und zu Fördermitteln in MV

Unser erfahrenes Team von der SubVentCon GmbH berät unsere Mandanten umfassend zum Thema Fördermittel in MV und bundesweit. Ob Antrag oder Auszahlung Ihrer Zuschüsse, wir erstellen für Sie sämtliche relevanten Unterlagen und übernehmen die Kommunikation mit den Fördermittel- bzw. Kapitalgebern LFI, TBI, BB MV oder MBG MV als kompetentes Gegenüber. Überdies entwickeln wir für Sie eine kreative und präzise Beschreibung Ihres Vorhabens und erstellen aussagekräftige Vorhabensbeschreibungen- sowie Finanzpläne (beispielsweise Kapitalbedarfsplan, Liquiditätsplan, Rentabilitätsvorschau). Außerdem erarbeiten wir eine Optimierung Ihrer Finanzierungsstrategie, wobei wir uns an den relevanten Förderprogrammen in Mecklenburg-Vorpommern, des Bundes und der EU orientieren. Wir begleiten Sie mit unseren Leistungen nicht nur von der Idee bis zur Umsetzung Ihres Vorhabens, sondern beraten sie auch noch bei Vorbereitung und Prüfung nach der Auszahlung der Fördermittel in MV.

Mit unserer Erfahrung und unseren umfangreichen Fachkenntnissen bringen Sie Ihr Unternehmen in eine erfolgsversprechende Position am Markt. Nutzen Sie mit unserer Hilfe die Ihnen zur Verfügung stehenden finanziellen Möglichkeiten und steigern Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens nachhaltig. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN - 
erfolgsbasiertes Beratungshonorar

Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

​Übersicht der Fördermittel in MV

Fördermittel in MV
Förderdarlehen in MV
Bürgschaften & Beteiligungen in MV
Fördermittel in MV

Fördermittel in MV

​Investitionsförderung in MV
  • Absatzförderung
  • Förderung von Maßnahmen aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern
  • Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur - Gewerbliche Wirtschaft
  • Vorpommern-Fonds


​​​Forschungs- & Entwicklungs- & Innvoationsförderung in MV

  • Wissenschaftliche Geräte
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Durchführbarkeitsstudien
  • Anmeldung von Schutzrechten
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Prozessinnovationen
  • Investitionen in Folge von Prozessinnovationen

​​​Digitalisierungsförderung in MV

​​​Energieförderung in MV
  • Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen – KliFöUntRL M-V

​​​Personalförderung in MV
  • Ersteinstellung von Personal mit technischem Hochschulabschluss

​​​Weiterbildungsförderung in MV
  • Bildungsschecks für Unternehmen in MV
  • Förderung von Beratungen bei gewerbl. Unternehmen
Förderdarlehen in MV

​Darlehen in MV

  • BMV-Darlehen II
  • Coronahilfe für die Veranstaltungswirtschaft
  • Corona-Soforthilfe
  • Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe
  • Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
  • ErLa-Darlehen
  • GRW-Ergänzungsdarlehensfinanzierung
  • Mikro-Darlehen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer
  • Mitarbeiterwohnungen in Tourismusschwerpunktgemeinden
  • Modernisierung und Instandsetzung
  • mv-Darlehen
  • Rückbaurichtlinie - Wachstum und nachhaltige Erneruerung - RückbauRL M-V
  • Richtlinie Wohnungsbau Sozial – WoBauSozRL M-V


Bürgschaften & Beteiligungen in MV

​Bürgschaften & ​Beteiligungen in MV

  • BMV Agrar
  • BMV Agrar express
  • BMV classic
  • BMV express Liquidität

  • Leasing-Bürgschaft
  • MBMV classic
  • MBMV innoSTARTup
  • MBMV innoPRO
  • MBMV Mikromezzanin
  • MBMV Sonderunterstützung KfW 2020

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Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer