SubVentCon GmbH
SubVentCon GmbH
Finanzierungs- und Fördermittelberatung
  • Unabhängige und kompetente Beratung 
    Fördermittel in Thüringen
    in Form von Zuschüssen, Förderdarlehen, Bürgschaften und Beteiligungen 

    Unser unverbindlicher Service für Sie:

    Fördermittel-Check 

    Kostenfreie Ersteinschätzung für gewerbliche Unternehmen

    JETZT PRÜFEN

    Oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

    Fördermittel-Hotline:

    Kostenfreie Erstberatung für gewerbliche Unternehmen

    0391-73863340

Inhaltsverzeichnis

​Fördermittel Thüringen: Wirtschaftskraft stärken

Um kleinen und mittelständischen Unternehmen gezielt zu verstärkter Wettbewerbsfähigkeit an den regionalen, nationalen und internationalen Märkten zu verhelfen, unterstützen die Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland KMU mittels Förderprogrammen, welche sich individuell nach der jeweiligen Landespolitik orientieren. Für die Entwicklung und Bereitstellung neuer Förderprogramme in Thüringen werden speziell vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft sowie vom Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz EU-, Bundes- und Landesmittel genutzt. Die Vergabe der Fördermittel in Thüringen erfolgt durch die Thüringer Aufbaubank (TAB). Diese wird von der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mgH (GFAW) unterstützt.

Unser erfahrenes und gut vernetztes SubVentCon Team kooperiert bereits seit vielen Jahren sehr erfolgreich sowohl mit der TAB als auch mit der GFAW. Im Rahmen unserer individuellen Fördermittelberatung liegt bezüglich der Fördermittel in Thüringen unser Schwerpunkt in der Unterstützung bei der Antragstellung, der Begleitung sowie bei der Abwicklung von Fördervorhaben.

Der kostenfreie Fördermittel-Check für Unternehmen

Nutzen Sie unseren kostenfreien und unverbindlichen Service. Wir prüfen für Sie die Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und geben Ihnen eine professionelle Ersteinschätzung!

ZUM FÖRDERMITTEL-CHECK

Fördermittel in ​Thüringen – Förderprogramme mit Zuschüssen

Die Fördermittel in Thüringen sind – wie in jedem anderen Bundesland auch – abhängig von der regionalen Wirtschaftslage. Eine Förderung in Thüringen erfolgt über eine Vielzahl verschiedener Förderprogramme. Besonders im Zusammenhang mit dem Ost-West-Ausgleich existieren in den Bereichen Investitionen, Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, Digitalisierung, Energie, Personal für Forschung und Entwicklung sowie Weiterbildung attraktive Förderprogramme in Thüringen:

Fördermittel in Thüringen für Investitionen

Um Investitionen in Unternehmen zu fördern und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu intensivieren, stellt das Land Förderungen in Thüringen bereit. Mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbs- und Adaptionsfähigkeit der Wirtschaft in der Region werden Zuschüsse in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße bis zu 30% gewährt. KMU, aber auch größere Unternehmen erhalten dann Fördermittel in Thüringen, wenn die Investitionsvorhaben die Errichtung oder Erweiterung neuer Betriebsstätten begünstigen, zur Diversifizierung von Produktionen beitragen, den Ausbau der Infrastruktur Thüringens forcieren und somit zur Steigerung der Attraktivität des Landes als Wirtschaftsstandort beitragen.

Fördermittel in Thüringen für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben

Mit Zuschüssen von bis zu 100% werden mit den Förderungen in Thüringen Vorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen unterstützt, die den Fokus auf wissenschaftliche Forschung und den Aufbau der Forschungsinfrastruktur legen. Die Bezuschussung erfolgt mit dem Ziel, Unternehmen durch die Senkung des Investitionsrisikos zu vermehrter Investition in den Bereichen zu motivieren. Entwicklung und Fortschritt werden im Zuge dessen verstärkt vorangetrieben.

Fördermittel in Thüringen für Digitalisierung

Die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen liegt im Fokus der Förderung von Digitalisierung. Mit den Fördermitteln in Thüringen werden KMU bei der Beschaffung von Software, Hardware und externen Dienstleitungen bezuschusst. Mit Förderungen von bis zu 50% greift das Land den Unternehmen in den Bereichen Digitalisierung von Betriebsprozessen, Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen finanziell unter die Arme.

Fördermittel in Thüringen für Energie

Förderprogramme im Bereich Energie richten sich in Thüringen grundsätzlich an Unternehmen. Maßnahmen zur Optimierung der Ressourceneffizienz, Vorhaben zur Erkennung und zur Nutzung von Energieeinsparungspotentialen sowie Nachhaltigkeit im betrieblichen Handeln werden vom Land bezuschusst. Die Höhe der Fördermittel in Thüringen liegt bei bis zu 80% für Beratungsleistungen oder Investitionen.

Fördermittel in Thüringen für Personal

Im Bereich Personal bietet das Land verschiedene Förderungen in Thüringen, welche je nach Thema an KMU sowie Forschungseinrichtungen gerichtet sind. Auch die Höhe der Zuschüsse ist von den jeweiligen Themen und Zielgruppen abhängig. Um die Anstellung gut ausgebildeter Fachkräfte zu unterstützen und auch die Weiterbildung des vorhandenen Personals zu forcieren, werden Unternehmen mit Fördermitteln aus Thüringen zur Investition animiert. Ein wertvoller Wissenstransfer aus den Hochschulen in die Wirtschaft wird dadurch gewährleistet.

Fördermittel in Thüringen für Aus- und Weiterbildung

Die Basis für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Sicherung von Fachkräften wird unter anderem durch betriebliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen gelegt. Unternehmen und Bildungseinrichtungen profitieren diesbezüglich von Förderungen in Thüringen, die Vorhaben zur beruflichen Anpassungsqualifizierung von Beschäftigten oder Selbständigen bezuschussen. Die Förderung erfolgt hier in einer Höhe von bis zu 50%.

Die Vielzahl sowie die Spezifizierung der einzelnen Fördermittel in Thüringen bergen eine breitgefächerte Komplexität, bei der es den Überblick zu behalten gilt. Wir Experten von der SubVentCon GmbH unterstützen Sie dabei mit unserer Erfahrung sowie unseren detaillierten Fachkenntnissen. Um sich einen ersten Überblick über die Förderungen in Thüringen zu verschaffen, die zu Ihrem Vorhaben passen, nutzen Sie einfach unseren kostenfreien Fördermittel-Check.

​Investitions- und F&E-Fördermittel in Thüringen

GRW Unternehmensförderung - derzeit bis zu 50% Zuschuss

Mit dem GRW Förderprogramm werden kleine, mittlere und große produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister in Thüringen unterstützt. Förderfähig sind Investitionen ab 100.000 EUR in die Betriebsstätte in Thüringen mit einem Zuschuss von bis zu 50 %.

Thüringen Invest - mit bis zu 50% Zuschuss

Mit dem Förderprogramm Thüringen Invest können kleine  und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in Thüringen eine Förderung für kleinere Investitionen in Anspruch nehmen. Gefördert werden investive Maßnahmen mit einem Zuschuss von bis zu 50 % bis zu 50.000 EUR.

Digitalbonus Thüringen - mit bis zu 50% Zuschuss

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus Thüringen werden kleine und mittlere Unternehmen bei Investitionen in die Digitalisierung unterstützt. So können Ausgaben für Software, Hardware und externe Dienstleistungen mit Zuschüssen von bis zu 50 % und bis zu 15.000 EUR gefördert werden.

F&E / FTI-Richtlinie- mit bis zu 70% Zuschuss

Unternehmen mit Sitz in Thüringen können allein oder im Verbund mit weiteren Unternehmen oder Forschungseinrichtung eine rderung für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte vonbis zu 70 % Zuschuss und bis zu 1.5 Mio. EUR erhalten.

Nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf:

kostenfreie
Erstberatung

0391-73863340

Unser unverbindlicher Service für Sie:

kostenfreier
Fördermittel-Check

JETZT PRÜFEN

Fördermittel in Thüringen: Aktuelle ​Zuschüsse für Investitions-, Digitalisierungs- und F&E Vorhaben

Zahlreiche kleine und mittlere thüringische Unternehmen sind von der Corona-Krise schwer betroffen. Um gerade in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten Unternehmen zu unterstützen und zu weiteren Investitionen zu motivieren, fördert das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft mit zusätzlichen Zuschüssen im GRW Förderprogramm investive Projekte. Mit bis zu 50% Zuschuss auf Investitionen in eine Betriebsstätte in Thüringen, möchte das Land das finanzielle Risiko senken und zu umfangreichen Investitionsmaßnahmen anregen. Ebenso muss vor allem in Krisenzeiten die Innovationskraft bezuschusst und so die technologische Transformation gefördert werden. 

​GRW Unternehmensförderung – derzeit bis zu 50% Zuschuss

Der GRW Zuschuss, der im Rahmen dieser Förderung in Thüringen für Unternehmen zur Verfügung gestellt wird, soll Unternehmen weiterhin dazu anregen in bestehende oder neue Betriebsstätten oder die Diversifizierung der Produktion zu investieren. Auf diese Weise soll die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen sowie die Wirtschaftskraft des Landes Thüringen weiterhin gesichert und ausgebaut werden. 
Fördermittel Thüringen: Wer wird durch die GRW Förderung für Unternehmen unterstützt?
Mit der Förderung „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) werden hauptsächlich Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe aber auch im Bereich der produktionsnahen Dienstleistung gefördert. 

Antragsberechtigt sind Betriebsstätten (selbstständig oder unselbstständig) des produzierenden Gewerbes sowie branchennahe Dienstleister mit Sitz in Thüringen. Voraussetzung ist die überwiegende Geschäftstätigkeit laut Positivliste bzw. ein überregionaler Absatz mit mehr als 50% des Umsatzes außerhalb eines Radius von 50 km der Betriebsstätte.

Auch eine Förderung im Tourismusbereich kann infrage kommen. Hierzu haben die Antragsteller die Möglichkeit das Vorhaben vor dem Förderauschuss Tourismus vorzustellen. Dies muss zeitlich vor der offiziellen Antragstellung und in Form eines Tourismuskonzeptes passieren.
Fördermittel Thüringen: Wie wird durch die GRW Förderung für Unternehmen unterstützt?
Im Rahmen der Corona-Krise wurden die Fördersätze heraufgesetzt. Grundlage für diese Regelung sind die geltenden De-miminis- sowie Kleinbeihilfen-Verordnungen. Voraussetzung ist, dass der Antrag bis zum 31.12.2021 bewilligt wird.

Erhöhung der Fördersätze um maximal 20 Prozent: 

    • Bis zu 50% Zuschuss für kleine Unternehmen
    • Bis zu 40% Zuschuss für mittlere Unternehmen 
    • Bis zu 30% Zuschuss für große Unternehmen

Die Förderung kann zweierlei genutzt werden: 
    • Im Rahmen der De-miminis mit bis zu 200.000 EUR
    • Im Rahmen der Kleinbeihilfe mit bis zu 1,8 Mio. EUR

Bei Großunternehmen kann in diesem Zusammenhang auch die Erweiterung der Kapazitäten gefördert werden. 

Die ursprüngliche Höhe der Förderung beträgt: 
    • 30% Zuschuss für kleine Unternehmen 
    • 20% Zuschuss für mittlere Unternehmen 
    • 10% Zuschuss für große Unternehmen

Bei einer sachkostenbezogenen Förderung folgt für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern eine Kürzung um 2,5%, wenn keine Struktureffekte erfüllt werden.

Eine Rückkehr auf die alten Fördersätze der GRW Förderung in Thüringen findet im Jahr 2022 statt.
Fördermittel Thüringen: Was wird durch die GRW Förderung für Unternehmen unterstützt?
Zu den förderfähigen Vorhaben zählen:
    • Investitionen in aktivierungsfähige Sachanlagen oder immaterielle Wirtschaftsgüter, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder der Sicherung von Dauerarbeitsplätzen stehen.
    •  Investive Maßnahmen in die Errichtung oder den Ausbau der Kapazitäten (grundsätzlich nur bei KMU) von Betriebsstätten.
    • Die Diversifikation oder die grundlegende Änderung des Produktionsprogramms.
    • Gefördert werden somit Maschinen, Anlagen, Gebäude und immaterielle Vermögensgegenstände. 
    • Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Lohnkosten für Arbeitsplätze für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren gefördert werden.

Die Bagatellgrenze liegt bei 100.000 EUR der förderfähigen Ausgaben. Grundsätzlich gilt eine Projektlaufzeit von maximal 36 bzw. 42 Monaten.

​Thüringen-Invest – bis zu 50% Zuschuss

Mit Thüringen-Invest unterstützt die Thüringer Aufbaubank kleine und mittlere Unternehmen in Thüringen mit Zuschüssen von bis zu 50%, maximal 50.000 EUR, bei Investitionen in Sachanlagegüter sowie immaterielle Wirtschaftsgüter.
Fördermittel in Thüringen: Wer wird durch das Programm Thüringen-Invest gefördert?
Antragsberechtigt sind sämtliche kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Insbesondere werden Unternehmen des produzierenden Gewerbes, branchennahe Dienstleister des Handels, Veranstalter, Gastgewerbe und die Kreativwirtschaft gefördert. 
Fördermittel in Thüringen: Wie wird durch das Programm Thüringen-Invest gefördert?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss des Freistaats Thüringen, der darüber hinaus mit einem zinsverbilligten Darlehen kombinierbar ist. Die Förderung wird in Form einer De-minimis-Beihilfe gewährt.

Höhe des Zuschusses: 
    • Fördergegenstand der Existenzgründung: Existenzgründer können von bis zu 40% Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben profitieren (maximal 50.000 EUR).

Fördergegenstand der Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft: Von der COVID-19-Pandemie betroffene Branchen können mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten rechnen (maximal 50.000 EUR). Eckdaten zum Förderdarlehen: 

Bei der projektbezogenen Finanzierung bis zu 200.000 EUR über die Hausbank gelten: 
    • 10 Jahre Laufzeit bei einem Festzins für die gesamte Dauer und bis zu zwei tilgungsfreie Jahre
    • Monatlich nachträglicher Einzug der Zinsen
    • Monatlicher Einzug der Tilgungsraten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • Auszahlung der Darlehenssumme erfolgt zu 100 Prozent
    • Die Möglichkeit auf Sondertilgungen besteht ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung
    • Die banküblichen Sicherheiten sind zu stellen. Sollten die nötigen Sicherheiten nicht gestellt werden können, kann die Bank eine 50-prozentige Haftungsfreistellung beantragen.
Fördermittel in Thüringen: Was wird durch das Programm Thüringen-Invest gefördert?
Vorranging werden Vorhaben gefördert, die zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen und nicht im Rahmen einer GRW Förderung unterstützt werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen: 
    • Aktivierungsfähige, materielle Wirtschaftsgüter (z.B. Anlagen und Maschinen)
    • Immaterielle aktivierbare Wirtschaftsgüter (z.B. notwendige Software, Patente und Lizenzen)

​FTI-Richtlinie – bis zu 70% Zuschuss

Mit der Förderung von Forschungs-, Technologie- und Innovationsprojekten nah der FTI-Richtlinie werden Unternehmen in Thüringen bei Vorhaben zur Entwicklung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren in RIS 3 Feldern mit einem Zuschuss von bis zu 70% gefördert. 
Fördermittel in Thüringen: Wer wird durch die FTI-Richtlinie gefördert?
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Fördermittel in Thüringen: Wie wird durch die FTI-Richtlinie gefördert?
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens und davon, ob die Maßnahmen des Projektes in Zusammenarbeit mit einer Forschungseinrichtung oder einer Hochschule durchgesetzt werden.

Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in Verbundvorhaben:
    • Bis zu 70% Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben im Bereich der industriellen Forschung
    • Bis zu 60% Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben im Bereich der experimentellen Entwicklung

Industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung in Einzelprojekten:
    • Bis zu 60% Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben im Bereich der industriellen Forschung
    • Bis zu 45% Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben im Bereich der experimentellen Entwicklung
Fördermittel in Thüringen: Was wird durch die FTI-Richtlinie gefördert?
Die förderfähigen Ausgaben sind zwei Themenfeldern zuzuordnen.

Spezialisierungsfelder:
    • Industrielle Produktion und Systeme
    • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
    • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
    • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung

Querschnittsfelder:
    • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen

Gefördert werden hauptsächlich Personalausgaben und Gemeinkosten für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten mit bis zu 1,5 Mio. EUR Zuschuss.

Weitere Infos für Sie?
​Wir beraten Sie gern!

Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

Martin Hammer

Vertriebsleiter, Geschäftsführer

​Mehr als "nur" Beratung

Die vier Phasen der Fördermittelberatung:


Die Beantragung von Fördermitteln für Unternehmen zu Investitionen oder Forschung und Entwicklung ist mehr als nur die Antragstellung eines beibiegen Förderprogramms. Um einen möglichst hohen Nutzen in Form von hochwertigen Ergebnissen und einen möglichst hohen Fördersatz zu erhalten muss nicht nur das Vorhaben, sondern auch das Unternehmen unter die Lupe genommen werden. Es muss eine umfassende Strategie bestimmt und unter der Berücksichtigung eines dynamischen Umfelds und der Erfüllung der Voraussetzungen des Förderprogramms umgesetzt werden.

KONTAKT AUFNEHMEN
Analyse der Ausgangssituation und Prüfung der Fördermöglichkeiten

Analyse des Unternehmens, des Vorhabens, der Finanzierungs- und der Fördermöglichkeiten. Festlegung einer Strategie zur Förderung und Finanzierung des Vorhabens

Begleitung des Projektes in Sachen Fördermittel

Prüfung des Zuwendungsbescheides, Umsetzung von Verpflichtungen, Erwirkung von Anpassungen und Änderungsbescheiden, Kommunikation mit dem Mittelgeber

Konzeptionierung des Vorhabens  und Förder-Antragstellung

Konzeptionierung des Vorhabens, Einbeziehung notweniger Partner, Angebotseinholung zur Kosteneinschätzung, Stellung des Förderantrags-/ der Förderanträge

Abruf der Fördermittel und Vorbereitung der Prüfung

Sukzessiver Abruf von Fördermittel nach Projektfortschritt, Erstellung von Berichten und Verwendungsnachweisen, Vorbereitung von Prüfungen durch den Mittelgeber

Fördermittel in Thüringen für ​Digitalisierungsvorhaben – Aktuelle Zuschüsse von bis zu 50%

Investitionen in die Digitalisierung im Unternehmen bringen zahlreiche Vorteile mit sich. Das Unternehmen gewinnt nicht nur an Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit, sondern baut darüber hinaus die digitalen Kompetenzen seiner Mitarbeiter aus und stärkt so unter anderem die IT-Sicherheit. 

Mit dem Digitalbonus Thüringen können kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Thüringen Maßnahmen zur Digitalisierung mit einem Zuschuss von bis zu 50%, maximal 15.000 EUR fördern lassen. Gefördert werden Ausgaben für IuK-Software und IuK-Hardware sowie dazugehörige Ausgaben für externe Dienstleister. 
Fördermittel in Thüringen: Wer wird durch den Digitalbonus Thüringen gefördert?
Antragsberechtigt sind sämtliche KMU der gewerblichen Wirtschaft oder wirtschaftsnahe Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.
Fördermittel in Thüringen: Wie wird durch den Digitalbonus Thüringen gefördert?
Ausgaben für die Digitalisierung im Unternehmen werden mit bis zu 50% Zuschuss bzw. maximal 15.000 EUR gefördert. Die Ausgaben müssen zwischen 5.000 EUR und 150.000 EUR liegen. 
Fördermittel in Thüringen: Was wird durch den Digitalbonus Thüringen gefördert?
Zuwendungsfähige Ausgaben im Rahmen dieses Programms sind grundsätzlich die Digitalisierung von Betriebsprozessen und die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen. Außerdem werden die Einführung oder Verbesserung von Informations- und Datensicherheitslösungen gefördert. Konkret ergeben sich folgende förderfähige Maßnahmen:
    • Ausgaben für notwendige Hard- und Software
    • Ausgaben für externe Dienstleister 
    • Schulungen von Beschäftigten in Bezug auf das Digitalisierungsprojekt
    • Ausgaben für Online-Shops/ Shopsysteme und zugehörige Marketingaktivitäten

Fördermittel in Thüringen zur Förderung von ​Energieeffizienzmaßnahmen – bis zu 80% Zuschuss

Um entscheidende Wettbewerbsvorteile sichern zu können, ist das ökologisch nachhaltige Wirtschaften für Unternehmen von großer Bedeutung. Denn ressourcenschonende Konzepte sparen nicht nur Energie und Kosten, sondern verhelfen auch zu einer förderlichen Marktposition. 

Das Programm GREEN Invest soll Unternehmen darin unterstützen Vorhaben rund um die Energie- und Ressourceneinsparung zu planen und umzusetzen. Gefördert werden die Energieberatung und energetische Investitionen.
Fördermittel in Thüringen: Wer wird durch das Programm Green Invest gefördert?
Antragsberechtigt sind Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, die die Vorhaben in Thüringen durchführen möchten und weder der Fischereiwirtschaft, der Aquakultur oder den landwirtschaftlichen Betrieben angehören.

Ausgeschlossen von der Förderung für Energieeffizienzberatung sowie der Förderung für investive Vorhaben sind Unternehmen in Schwierigkeiten und freiberuflich Tätige.
Fördermittel in Thüringen: Wie wird durch das Programm Green Invest gefördert?
Der Freistaat Thüringen stellt Zuschüsse für die Beratung sowie die sich daraus ergebenden Investitionen bereit. Die Green-Invest-Förderung wird dabei als De-miminis-Beihilfe gewährt.

Im Rahmen dieses Programms ergeben sich drei Themenfelder, für die eine Förderung erfolgen kann.

Zuschüsse für die messtechnisch gestützte Beratung: 
    • Bis zu 80% Zuschuss des Honaras für Beratungsleistungen (Situationsanalyse) bei maximal 640 EUR pro Tagwerk, maximal 7.500 EUR
    • Bis zu 80% Zuschuss des Hhonorars für Beratungsleistungen (Projektbegleitung) bei maximal 640 EUR pro Tagwerk, maximal 2.500 EUR
    • Bis zu 80% Zuschuss des Honorars für Beratungsleistungen (Erfolgskontrolle) bei maximal 640 EUR pro Tagwerk, maximal 5.000 EUR
    • Bis zu 80% Zuschuss der Kosten für Messtechnik, maximal 2.500 EUR

Zuschuss für Beratung im Bereich Contracting: 
    • Bis zu 80% Zuschuss des Honorars für Beratungsleistungen bei maximal 640 EUR pro Tagwerk, maximal 1.920 EUR

Zuschüsse für Investitionen: 
    • Bis zu 80% Zuschuss der zuwendungsfähigen Kosten, maximal in Höhe der De-minimis Grenze
Fördermittel in Thüringen: Wie wird durch das Programm Green Invest gefördert?
Zu den förderfähigen Ausgaben zählen: 
    • Die qualifizierte und umfassende Energieberatung, die bezogen auf den Prozess in Unternehmen die Energiesparpotenziale aufzeigen.
    • Die Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen
    • Die Erfolgskontrolle bereits umgesetzter Maßnahmen und ggf. Opimierung
    • Die Beratung zur Vorbereitung und zum erfolgreichen Abschluss von Energieeinspar-Contractingverträgen. Die Beratung umfasst dabei allgemeine Beratungsleistungen zu den Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie die technische Bewertung von Contractingveträgen unter den Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit und der Ressourceneffizienz. 

Prüfen Sie jetzt die Förderfähigkeit Ihres Projektes

Prüfen Sie schnell und unverbindlich mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck die Förderfähigkeit ihres Vorhabens oder nehmen Sie über unsere Hotline Kontakt zu uns auf und besprechen Sie ihr Vorhaben mit uns am Telefon. In beiden Fällen erhalten Sie sofort eine Ersteinschätzung!

KOSTENLOSER FÖRDERMITTEL-CHECK

Geförderte ​Darlehen, Bürgschaften und Beteiligungen als Fördermittel Thüringens

Lehnt eine Hausbank ein Finanzierungsvorhaben grundsätzlich ab, ist die Voraussetzung für geförderte Darlehen in Thüringen geschaffen. Diese Förderungen werden von der TAB vergeben, die sich somit an dem unerwünschten Risikogeschäft der Hausbank beteiligt. In Folge werden dadurch Zinsvergünstigungen und Tilgungszuschüsse begünstigt. Bankfähige Unterlagen, wie ein fundierter Investitionsplan, ein über 1-3 Jahre ausgerichteter Liquiditätsplan sowie einer Kapitalvorschau innerhalb eines Finanzplanes werden für die Antragstellung bei der TAB benötigt.

Unser Experten-Tipp: Wer mit seinem Unternehmen Kunde von mehr als einer Hausbank ist, stärkt seine Verhandlungsposition deutlich. Machen Sie sich den Wettbewerb unter den Finanzdienstleistern zu Nutze und weichen Sie gegebenenfalls auf Alternativen aus.


Schätzen die Banken das Risiko eines Finanzierungsvorhabens zu hoch ein, bieten Bürgschaften als Fördermittel in Thüringen eine gute Lösung. Die Bürgschaftsbank Thüringen bewirkt mit der Ausstellung von Ausfallbürgschaften an die finanzierende Bank eine Senkung des Ausfallrisikos um bis zu 80% und erleichtern damit die Kreditvergabe maßgeblich. Die Zielgruppe für diese Förderungen in Thüringen stellen KMU, die über ein erfolgsträchtiges Konzept verfügen. Diese können eine Ausfallbürgschaft in Anspruch nehmen, wenn sie üblicherweise einen Businessplan, einen Finanzplan und entsprechende Qualifikationen vorzeigen können.


Den letzten Strohhalm einer Finanzierung bieten häufig Beteiligungen durch die MBG Thüringen. Durch diese Förderungen wird in Form von staatlichem Beteiligungskapital oder Mikromezzanin-Kapital die Eigenkapitalstruktur sowie die Eigenkapitalquote verbessert. Unternehmensgründer oder auch Unternehmen in Krisen profitieren durch diese Hilfen von einer Erleichterung der Kreditvergabe, da die Risikoeinschätzung der Kreditinstitute entschärft wird.

​Beratung zur Finanzierung und zu Fördermitteln in Thüringen

Für eine erfolgreiche Inanspruchnahme der Fördermittel in Thüringen und auch bundesweit beraten wir unsere Mandanten vollumfänglich von der Akquise bis zur Abwicklung. Im Rahmen Ihres Vorhabens erstellen wir für Sie alle notwendigen Unterlagen angefangen bei der Antragstellung bis zur Auszahlung der Zuschüsse und übernehmen als Ihr erfahrener und kompetenter Partner für Sie die Kommunikation mit den Kapital- bzw. Fördermittelgebern TAB und der MBG Thüringen. Unsere Kernkompetenzen erstrecken sich unter anderem auf die kreative Erstellung und sorgfältige Formulierung Ihrer Vorhabensbeschreibung, aussagekräftiger Businesspläne und detaillierter Finanzpläne, welche beispielsweise einen Kapitalbedarfsplan, einen Liquiditätsplan sowie eine Rentabilitätsvorschau umfassen. Unter Betrachtung der relevanten Fördermittel in Thüringen, des Bundes und der EU optimieren wir Ihre Finanzierungsstrategie. Unsere Beratungsleistung erstreckt sich von der Idee Ihres Vorhabens bis zur Umsetzung. Auch nach Auszahlung der Fördermittel begleiten wir Sie mit unserer Expertise bei Vorbereitung einer Prüfung durch den Fördermittelgeber.

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und unsere breitgefächerten Fachkenntnisse und setzen Sie auf unsere ganzheitliche Beratung rund um die Fördermittel in Thüringen. Schöpfen Sie Ihre finanziellen Möglichkeiten intelligent aus und stärken Sie somit Ihr Unternehmen auf sämtlichen Ebenen. Gemeinsam machen wir Sie fit für die Zukunft. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

IHR ZUSCHUSS / UNSER LOHN - 
erfolgsbasiertes Beratungshonorar

Wir versprechen Ihnen nicht das blaue vom Himmel. Wir gehen mit Ihnen nur ein Vertragsverhältnis ein, wenn eine Förderung ihres Vorhabens wahrscheinlich ist und wir mit ziemlicher Sicherheit einen Zuschuss für Ihr Vorhaben in Aussicht stellen können. Aus aus diesem Grund koppeln wir unsere Beratung, neben einem geringen Fixum, immer an ein Erfolgshonorar.


Zur Vorbereitung eines Gespräches empfehlen wir Ihnen  unseren Fördermittel-Check. Sie erhalten von uns eine kostenlose Ersteinschätzung zum Fördervorhaben 

​Übersicht der Fördermittel in Thüringen

Fördermittel in Thüringen
Förderdarlehen in Thüringen
Bürgschaften & Beteiligungen in Thüringen
Fördermittel in Thüringen

Fördermittel in Thüringen

​​Investitionsförderung in Thüringen


​​Forschungs- & Entwicklungs- & Innovationsförderung in Thüringen

  • Förderung der Forschung​
  • Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen (FuE-Personal-Richtlinie)

​​Digitalisierungsförderung in Thüringen

​​Energieförderung in Thüringen

​​Personalförderung in Thüringen
  • Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen (FuE-Personal-Richtlinie)​

​​Weiterbildungsförderung in Thüringen
  • ​Förderung der Forschungs- und Entwicklungsintensität in Thüringer Unternehmen und Forschungseinrichtungen (FuE-Personal-Richtlinie)​
  • ​Weiterbildungsrichtlinie 2.1 Anpassungsqualifizierung
Förderdarlehen in Thüringen

​Darlehen in Brandenburg

...
    Bürgschaften & Beteiligungen in Thüringen

    ​Bürgschaften & ​Beteiligungen in Thüringen

    ...

    Interesse geweckt?
    ​Lassen Sie sich von uns beraten!

    Wir beantragen mit Ihnen Ihr Projekt, begleiten es, rufen die Zuschüsse ab und unterstützen Sie bei eventuellen Prüfungen durch den Fördermittelgeber! 


    Profitieren Sie von unserem Know-how und unserer Erfahrung!

    Martin Hammer

    Vertriebsleiter, Geschäftsführer